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Volkshilfe: Bundesregierung muss neue Mindestsicherung beschließen

Fenninger: Im neuen Jahr braucht es umfassende Armutsbekämpfung

Wien (OTS) - In Zeiten der Krise ist das soziale Netz besonders wichtig. „Aber nicht nur die Pandemie führte zur sozialen Krise, auch die Bundesregierung treibt durch ihre mangelhaften Maßnahmen – insbesondere durch die Sozialhilfe neu – die Armutszahlen in die Höhe. Wir rechnen mit einem eklatanten Anstieg der Armutsbetroffenen im kommenden Jahr 2021, sollte die Regierung eine umfassende Reform des Sozialhilfegesetzes verabsäumen,“ warnt der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger.

Armutsbetroffene Kinder und deren Familien seien zusehends sozioökonomisch benachteiligt, wie nicht zuletzt in den Volkshilfe-Sozialberatungsstellen zu festzustellen sei: „Wir beobachten einen drastischen Zuwachs von 75% der AntragstellerInnen, die bei uns um Hilfe ansuchen. Darunter sind zahlreiche Familien, die zuvor nie von Armut betroffen waren, nun aber ihren Arbeitsplatz verloren haben oder über ein viel geringeres Einkommen verfügen,“ äußert sich Fenninger alarmiert.

Obwohl die Länder die Höhe der Leistungen für Kinder nach Aufhebung der stark degressiven Staffelung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz frei regeln und den einheitlichen Richtsatz beibehalten könnten, nützen sie die Spielräume zum Großteil nicht aus:
- In Niederösterreich müsse beispielsweise eine Familie mit vier Kindern im Vergleich zur Mindestsicherung (bei angenommenem „vollen Bezug“) nun monatlich mit rund 400 Euro weniger Sozialhilfe-Unterstützung auskommen.
- Aufgrund der nicht genützten Spielräume bekommt auch in Salzburg eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind eine geringere Leistung von Minus 222 Euro monatlich, bei zwei Kindern steige dieses Minus auf über 700 Euro.
- Wenn in Oberösterreich eine psychische erkrankte Person Termine bei Behörden nicht fristgerecht erbracht hat, kann dies zur Folge haben, dass die Sozialhilfe bis auf null gekürzt wird – mit dem Argument der ‚Verletzung der Mitwirkungspflichten´. Viele psychisch erkrankte Menschen sind jedoch von der Sozialhilfe abhängig, da sie aufgrund der Erkrankung nicht arbeitsfähig sind.
- In Niederösterreich erhalten Menschen mit humanitärem Bleiberecht seit Jahresbeginn keine Existenzsicherung und auch keine Krankenversicherung mehr. Zudem stellt das Land „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ ein. Damit fällt jede Unterstützung weg.

Die Politik muss das neue Jahr als Chance begreifen, um nachhaltige Maßnahmen im Sinne der Kinder-/Armutsbekämpfung umzusetzen. Grund hierfür gäbe es zu Genüge, denn bereits vor der Corona-Krise galten 303.000 Kinder in Österreich als armuts- und ausgrenzungsgefährdet, 120.000 der Kinder lebten in Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität (EU-SILC, 2020).

Die Sozialhilfe ist so uneinheitlich und zerstückelt wie noch nie, also das genaue Gegenteil von „bundeseinheitlich“ wie sie die Bundesregierung angekündigt hatte. Daher braucht es ein Bündel an Maßnahmen, das auch Eltern von Kindern entlastet. "Der angekündigte Nationale Aktionsplan zur Armutsbekämpfung ist dringend nötig, darin enthalten sollte auch eine Kindergrundsicherung in der Höhe von monatlich 625 Euro sein, um Kinder aus der Sozialhilfe zu bringen und ihnen einen echten Schutz vor Kinderarmut zu bieten", so Fenninger abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Erwin Berger, MAS
Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich
E: erwin.berger@volkshilfe.at
M: +43 676 83 402 215

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