- 23.12.2020, 13:46:33
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Bundesverwaltungsgericht bestätigt UVP-Bescheid für Ostumfahrung Wiener Neustadt
LR Schleritzko: Umfahrung bringt Vorteile für Stadt und Region
Utl.: LR Schleritzko: Umfahrung bringt Vorteile für Stadt und Region =
St. Pölten (OTS/NLK) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die
Beschwerden gegen den UVP-Bescheid für die Ostumfahrung Wiener
Neustadt, Teil 2, abgewiesen und bestätigt, dass alle Auswirkungen
des Projektes auf Menschen und Umwelt umfassend geprüft worden sind.
Für äußerst positiv hält NÖ Mobilitäts-Landesrat diese Nachricht:
„Mit der Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, kann der
Umfahrungsring um Wiener Neustadt geschlossen werden. Dieser
Umfahrungsring bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wiener
Neustadt, aber auch für die gesamte Region.“
Gegen den UVP-Bescheid der NÖ Landesregierung für die Umfahrung vom
15.Jänner 2019 wurden mehrere Beschwerden eingebracht, über die das
Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat. Damit können die
weiteren Schritte zur Errichtung der Landesstraßen-Umfahrung mit
Gesamtkosten von ca. 39 Millionen Euro gesetzt werden.
Die rund 4,8 km lange B 17 Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, ist
der letzte Abschnitt der Straßenverkehrs-Infrastrukturmaßnahmen im
Raum Wiener Neustadt. Sie schließt an der B 60 an und führt in
Richtung Süden bis zur Landesstraße B 53 beim Anschluss zur S 4. Die
Verkehrsentlastung für die Bevölkerung durch die neue Umfahrung
beträgt bis zu 40 Prozent.
Neben der Verkehrsentlastung für die Bevölkerung bringt der
Umfahrungsring eine optimale Anbindung der medizinischen
Einrichtungen (MedAustron, zukünftiges Landesklinikum) sowie des
Wirtschaftsgebiets Civitas Nova und damit eine Sicherung von
Arbeitsplätzen.
Nach der eingetretenen Verzögerung durch die Beschwerden kann als
neuer Baubeginn für die Umfahrung das Jahr 2022 angepeilt werden.
Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA,
Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at
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