- 21.12.2020, 09:44:35
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AK hilft Zahnarztangestellten, die wegen Corona gekündigt wurden
AK Präsidentin Anderl: „Arbeitsrecht gilt auch während der Coronakrise!“
Utl.: AK Präsidentin Anderl: „Arbeitsrecht gilt auch während der
Coronakrise!“ =
Wien (OTS) - Insgesamt 14.100 Euro Kündigungsentschädigung musste ein
Zahnarzt nachzahlen, der während des Lockdowns im März von zwei
seiner Angestellten verlangte, dass sie sich trotz Corona-Symptomen
gesundschreiben lassen sollten. Er wollte das Entgelt im Krankenstand
nicht weiterzahlen und entließ die beiden Frauen fristlos.
Begründung: „Ich erwarte, dass Sie mich in der Krise unterstützen!“
Die beiden Frauen gingen zur AK. Präsidentin Renate Anderl:
„Loyalität ist schön und gut, aber das ist keine Einbahnstraße von
Arbeitnehmer zu Chef und sie hebelt auch nicht einfach das Gesetz
aus. Arbeitsrecht gilt auch während der Coronakrise!“
Der Zahnarzt wollte für die beiden Arbeitnehmerinnen Kurzarbeit
beantragen, während der verhältnismäßig kurzen Zeit eines
Krankenstands gibt es jedoch kein Fördergeld dafür, bei längeren
Krankenständen springt ohnedies die Gesundheitskasse ein. Der
Zahnarzt wollte aber sofort kassieren und verlangte, dass sich die
beiden Angestellten trotz Coronasymptomen gesundschreiben lassen.
Dabei pochte er auf die Loyalität der Angestellten: „…ich erwarte
sehr wohl, dass Sie mich in der Krise unterstützen… Wenn Ihnen die
Existenz Ihres Arbeitsplatzes am Herzen liegt, können Sie nicht
erwarten, dass ich die wirtschaftlichen Belastungen alleine trage und
das volle Gehalt weiterbezahlen kann. Aus diesem Grund kommt auch
eine Kurzarbeit nicht mehr in Frage. Erstens ist nicht abzuschätzen,
wann Sie wieder gesund sein werden und zweitens sind weitere
Krankenstände nicht ausgeschlossen in denen ich ebenfalls keine
Förderung bekäme“, schrieb der Zahnarzt in einer WhatsApp-Nachricht –
mit der er die Angestellte, die seit 1992 mit ihm zusammenarbeitete,
fristlos entließ.
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