• 18.12.2020, 09:00:04
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  • OTS0042

ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2021 (2, E-Mobilität & Technik)

E-Mobilitätsförderung: Änderungen in den Fördervoraussetzungen für Privatpersonen sowie bei der Anschaffung privater E-Ladeinfrastruktur

Utl.: E-Mobilitätsförderung: Änderungen in den Fördervoraussetzungen
für Privatpersonen sowie bei der Anschaffung privater
E-Ladeinfrastruktur =

Wien (OTS) - Auch 2021 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit
alternativen Antriebsformen wieder finanziell unterstützt. Wie in den
beiden Jahren zuvor steht auch für das Jahr 2021 ein
Gesamt-Förderbudget von 46 Millionen Euro zur Verfügung.
ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser gibt einen Überblick, was
bisher bekannt ist.

* Eine Änderung wird es bei den Förderhöhen pro E-Pkw geben: Die
Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert
sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro
bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000
Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden.

* Unverändert bleibt die Förderung für Privatpersonen. Ab Jänner 2021
wird jeder privat angeschaffte E-Pkw mit 5.000 Euro, jeder
Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst.

* Für Privatpersonen ändern sich auch die Voraussetzungen für den
Erhalt der Förderung: Die aktuell noch bestehende Diskrepanz in den
Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben wird ab
2021 beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei
Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro
angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für
Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.

Ändern werden sich auch die Voraussetzungen zur Beantragung der
Förderung für private E-Ladeinfrastruktur: Ist aktuell zum Erhalt der
Förderung für eine private Ladestation noch der gleichzeitige Kauf
eines E-Pkw notwendig, wird ab Beginn des Jahres 2021 der Bonus für
private E-Ladeinfrastruktur unabhängig von der Anschaffung eines
E-Pkw beantragt werden können. Man benötigt somit zum Erhalt der
Ladeinfrastruktur-Förderung in Zukunft nicht mehr den gleichzeitigen
Kauf eines E-Pkw.

Technische Neuerungen – Gurtwarner auch für Beifahrer und
Rücksitze, Hörfunk-Empfang in Fahrzeugen der Klasse M vorgeschrieben

Neuerungen bringt das Jahr 2021 auch im technischen Bereich, z. B.
bei den Gurtwarnern. "Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht
angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend
vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der
Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen
verpflichtend eingebaut werden", erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter
der ÖAMTC-Technik. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt,
dass ab 01.09.2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab
01.09.2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten
Warnsysteme erlaubt ist.

Bereits vor dem Jahreswechsel müssen bestimmte Fahrzeugklassen über
einen Hörfunk-Empfang verfügen: Konkret schreibt die EU-Richtlinie
2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation vor, dass in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der
Klasse M ab 21.12.2020 ein Empfänger eingebaut sein muss, der
zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die
über digitalen terrestrischen Rundfunk (z. B. DAB+) ausgestrahlt
werden, ermöglicht.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2021.

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