Der EuGH erklärte die in Dieselmotoren des Typs EA 189 eingebaute Abschalteinrichtung für illegal.
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Konsumentinnen und Konsumenten, die im Zuge dieses Skandals geschädigt wurden
“, so Konsumentenschutzminister Anschober.
Im Verfahren ging es um eine Software, die erkannte, ob ein Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. Dann lief mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So wurden im Labor Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch mehr Stickoxid.
Das Urteil hat Auswirkungen auf die laufenden Sammelklagsverfahren des VKI, die dieser im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer für 10.000 Geschädigte führt.
Nachdem die Manipulation von VW vom deutschen Höchstgericht BGH als „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ qualifiziert wurde, hat das Europäische Höchstgericht EuGH nunmehr eine klare Aussage zur Mangelhaftigkeit der betroffenen KFZ bzw. zum Eintritt eines Schadens getroffen.
Diese Entwicklung sollte nunmehr die Vergleichsbereitschaft von VW in den Sammelklagsverfahren befördern.
„Ich appelliere an VW, endlich an den Verhandlungstisch zu treten und geschädigten Käuferinnen und Käufern ein Angebot zum Ersatz des Schadens zu stellen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass angesichts dieser Judikatur weitere langfristige und aufwändige Verfahren notwendig sind“
, so Konsumentenschutzminister Anschober.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Ben Dagan, BA MA
Pressereferent
+43 1 711 00-862439
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO