• 17.12.2020, 11:54:47
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  • OTS0144

Ökostromkosten für Haushalte steigen um knapp 20 %

AK fordert Umsatzsteuer-Befreiung der Förderbeiträge für erneuerbare Energie

Utl.: AK fordert Umsatzsteuer-Befreiung der Förderbeiträge für
erneuerbare Energie =

Wien (OTS) - Österreichs Haushalte müssen im kommenden Jahr mit
höheren Ausgaben im Energiebereich rechnen: Laut Verordnungsentwürfe
für Ökostromförderbeitrag und -pauschale steigen die Kosten für die
Förderung von Ökostrom im kommenden Jahr für einen privaten Haushalt
(bei 3.500 kWh Jahresverbrauch) von 93 auf rund 111 Euro pro
Haushalt. Durch eine Umsatzsteuer-Befreiung für die Förderbeiträge
für erneuerbare Energie wären die Kosten für die Haushalte geringer.
Umgesetzt werden könnte diese Entlastung mit dem geplanten
Erneuerbaren Ausbaugesetz.

„Mit einer Klarstellung, dass die Förderkosten künftig nicht der
Umsatzsteuer unterliegen, könnten die Kosten für private Haushalte
deutlich gesenkt werden, ohne dass auch nur ein einziger Euro an
Fördergeldern für den Ausbau erneuerbarer Energie fehlt“, sagt
Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK
Wien.

Klar ist: Zur Erreichung der ambitionierten klima- und
energiepolitischen Ziele ist ein massiver Ausbau erneuerbarer Energie
notwendig. Das kann nur mit entsprechenden Förderungen, wie sie das
Erneuerbaren Ausbaugesetz bringen soll, erreicht werden. Jene, die
derzeit schon die meisten Fördermittel dafür aufbringen, dürfen neben
den Förderbeiträgen nicht noch zusätzlich belastet werden. Das gilt
besonders für private Haushalte, die bei einem Viertel des
Stromverbrauchs rund 44 % der Förderkosten tragen, während
GroßverbraucherInnen deutlich weniger beitragen. So beträgt etwa die
Kostenbelastung je Kilowattstunde für private Haushalte durch die
Förderung erneuerbarer Energie rund das Fünffache eines großen
Industriebetriebes.

Aus Sicht der AK ist es daher nicht nachvollziehbar, warum private
Haushalte für ihren Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie
zusätzlich auch noch Steuern abführen sollen. Denn nicht der
öffentliche Haushalt, sondern die StromverbraucherInnen tragen die
Kosten der Ökostromförderung. Dies erfolgt über einen Aufschlag auf
die Netzentgelte, dem verbrauchsabhängigen Ökostrom-Förderbeitrag
sowie über die Ökostrom-Pauschale, die pro Zählpunkt zu zahlen ist.
Private Haushalte müssen dafür auch noch 20 % Umsatzsteuer an den
öffentlichen Haushalt liefern.

Die Arbeiterkammer fordert daher eine Klarstellung, dass der
Förderbeitrag und die Pauschale zur Förderung erneuerbarer Energie
künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. „Dies würde die
Förderkosten für privaten Haushalte um 16,67 % reduzieren, ohne dass
Fördermittel für erneuerbare Energie auch nur um einen einzigen Euro
reduziert werden müssten“, so AK Expertin Christa Schlager.

Die Arbeiterkammer hat in ihrer Stellungnahme zum Erneuerbaren
Ausbaugesetz, neben der Umsatzsteuerbefreiung noch eine Reihe an
Verbesserungen vorgeschlagen. Ziel ist es dabei die Kosten zu
reduzieren und dennoch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung
zu stellen, um die ambitionierten erneuerbaren Ausbauziele zu
erreichen:

• Teilfinanzierung über das Bundesbudget
Zumindest ein Teil der Fördermittel sollte nicht über die
Stromrechnung der VerbraucherInnen, sondern über das Bundesbudget
finanziert werden. Das gilt insbesondere für jenen Teil der
Fördermittel, der die Grenze von jährlich einer Milliarde Euro
übersteigt. Dies hätte auch den Vorteil von mehr Planungssicherheit
für große StromverbraucherInnen wie die energieintensive Industrie.

• Vergabe staatlicher Kreditgarantien
Die Kosten für erneuerbare Energieanlagen sind stark von den
Finanzierungskosten, also von Zinskosten und Risikoaufschlägen,
abhängig. Staatliche Kreditgarantien, wie sie bereits heute etwa vom
Austria Wirtschaftsservice (aws) vergeben werden, könnten diese
Kosten wesentlich senken. Das Kreditausfallsrisiko für den Staat ist
durch die Förderung der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen
vernachlässigbar gering.

• Weiterentwicklung des Fördersystems
Bei der Ausgestaltung des Fördersystems besteht noch wesentliches
Verbesserungspotenzial, um aus jedem Förder-Euro noch mehr grünen
Strom zu gewinnen. Dazu müssen die Mittel effizienter eingesetzt
werden und die Anreize verstärkt werden, um die Anlagen bestmöglich
in das Stromsystem integrieren zu können.

Service: Zur steuerrechtlichen Frage, ob und wie eine Steuerbefreiung
in diesem Fall möglich ist, hat die AK bei Univ.-Prof. Dr. Michael
Tumpel, Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. und Univ.-Ass. MMag. Dr.
Peter Bräumann ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Diese
renommierten Steuerrechtler teilen die Sicht der AK und kommen zu dem
Schluss, dass aus steuerrechtlicher Sicht nur wenige Umformulierungen
im Gesetzestext notwendig sind um klarzustellen, dass keine
Umsatzsteuer anfällt.

Das Gutachten und entsprechende sowie Grafiken zur Kostenverteilung
findet sich in der AK Stellungnahme zum Erneuerbaren Ausbaugesetz:
www.arbeiterkammer.at/eag

https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/energie
politik/AK-Stellungnahme_EAG_und_Gutachten.pdf

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