• 17.12.2020, 10:35:05
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  • OTS0089

AK zu EuGH-Urteil: Höchste Zeit für faire Entschädigungslösungen für Millionen Diesel-BesitzerInnen in ganz Europa

Verkehrsministerin muss Autoimporteure an einen Tisch holen und bei der EU eine Regelung für alle betroffenen AutobesitzerInnen herbeiführen

Utl.: Verkehrsministerin muss Autoimporteure an einen Tisch holen
und bei der EU eine Regelung für alle betroffenen
AutobesitzerInnen herbeiführen =

Wien (OTS) - Fünf Jahre nach dem Dieselskandal hat der EuGH ein
klares Zeichen gegen die Verwendung der sogenannten
„Abschaltsoftware“ (Thermofenster) gesetzt, die dafür sorgt das die
Abgasreinigung in Dieselmotoren häufig ausgeschaltet wird. VW musste
sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, weil bei
Diesel-Pkw der Norm Euro 5, Euro 6a und Euro 6b eine Abschaltsoftware
eingebaut worden war. Der EuGH hat das jetzt als illegal eingestuft.
„Das ist ein sehr wichtiges Urteil“, sagt AK Verkehrsexperte Franz
Greil. „Das hat Auswirkung auf alle Diesel-Hersteller in ganz
Europa.“ Denn fast alle haben die Abschaltsoftware genutzt. Für die
betroffenen Auto-BesitzerInnen, allein in Österreich sind es über
eine Million, muss jetzt eine Lösung her. Denn Autos mit einer nicht
legalen Abgastechnik dürfen eigentlich nicht zugelassen werden. „Die
AutobesitzerInnen brauchen deshalb eine Lösung. Und die sollte für
alle in Europa gleich sein“, so Greil. „Die Vergangenheit hat
gezeigt, dass die Nationalstaaten eher die eigene Autoindustrie
schützen. Deshalb muss die EU-Kommission eine Regelung finden“, so
Greil. „Die Verkehrsministerin ist zuständig für Marktüberwachung und
Zulassungsverordnungen. Sie kann diese Regelung herbeiführen, in dem
sie die EU-Kommission anruft“, so Greil. Gleichzeitig könnte die
Verkehrsministerin auf nationaler Ebene alle Autoimporteure
zusammenrufen und mit ihnen klären, wer in Österreich betroffen ist
und wie man eventuelle Rückrufaktionen in die Werkstätten
organisiert.

Kosten von 3.000 Euro pro Auto
Es geht dabei um hohe Kosten und einen hohen Aufwand, um die
betroffenen Autos mit Katalysatoren nachzurüsten. Greil rechnet mit
Kosten von rund 3.000 Euro pro Pkw für den Katalysator-Einbau, die
dann die Hersteller tragen müssen. Insgesamt dürfte ein Rückruf in
dieser Dimension drei Jahre in Anspruch nehmen. „In einigen
Automodellen wird ein neuer Katalysator technisch nicht möglich sein.
Für die betroffenen Autobesitzerinnen und Autobesitzer muss es dann
faire Entschädigungslösungen geben“, fordert Greil.

Hintergrund:
Die „Abgasrückführung“ (AGR) ist fast bei allen Diesel-Pkw mit
Abgasnorm Euro 5, Euro 6a und Euro 6b die gängige
Abgasreinigungstechnologie. Sie reduziert Stickoxid-Abgase; indem
diese nochmals durch den Motor zirkuliert werden. Das funktioniert
bei einer Außentemperatur unter 17 Grad nur mehr bedingt. Das
bedeutet auch, dass im Winter quasi nie mit gereinigten Abgasen
gefahren wurde. In den neuesten Dieselmodellen sind daher auch nur
mehr wirksame Katalysatoren im Einsatz.

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