- 16.12.2020, 15:16:51
- /
- OTS0212
IGGÖ ad Maßnahmenpaket gegen Terror: Keine Einbindung, keine Details bekannt
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) war in die Verhandlungen bezüglich der Verschärfungen des Islamgesetzes nicht eingebunden und das trotz gegenteiliger Zusicherungen des zuständigen Ministeriums, wie Präsident Ümit Vural in einer ersten Reaktion festhält. Abermals muss sie auf die bei der heutigen Pressekonferenz getätigten Aussagen als Informationsquelle zurückgreifen, ein Gesetzestextentwurf liegt ihr nicht vor.
"Der Kampf gegen Terror und Extremismus kann nur gemeinsam bewältigt werden. Das sagen wir, das sagt auch die Regierung. Aber im Zweifelsfall lässt diese die IGGÖ im Dunklen tappen,“ zeigt sich Vural empört. Immerhin seien die angekündigten Schritte im Bereich des Islamgesetzes weitreichend und auch verfassungsrechtlich heikel. Die Schließung von Moscheen oder die Einführung eines Imame-Registers tangieren die Autonomie einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft, daher ist eine Einbindung der Glaubensgemeinschaft Vural zufolge unabdingbar.
Die Einführung eines Straftatbestands gegen religiös motivierten Extremismus, den Ministerin Raab explizit auf den sogenannten „politischen Islam“ verstanden wissen möchte, stellt aus Sicht der IGGÖ einen Verstoß gegen die Verfassung dar. "Wie auch schon im Fall des Kopftuchverbots haben wir immer lautstark betont, dass die Grundrechte muslimischer Bürgerinnen und Bürger nicht verhandelbar sind. Als Strafrechtsjurist bin und bleibe ich besonders skeptisch, wenn hier ein neuer, womöglich nicht scharf genug umrissener Straftatbestand eingeführt werden soll. Gesinnungsjustiz - auch über die Hintertür - lehnen wir strikt ab,“ so Vural abschließend.
Die IGGÖ wird auch weiterhin auf ihre Einbindung und auf die freien Grundrechte ihrer Mitglieder bestehen.
Rückfragen & Kontakt
Mag.a Valerie Mussa
Pressesprecherin der IGGÖ
Mobil +43 676 840524208
Mail presse@derislam.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ISL