- 16.12.2020, 10:08:57
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Silvan: Berufsbedingte Coronaerkrankungen rechtzeitig melden
Bei Folgeschäden nach schwerem COVID-19 Verlauf möglicherweise Anspruch auf Entschädigung
SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan wies Mittwoch auf die Notwendigkeit hin, berufsbedingte Coronaerkrankungen unbedingt dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Dies gilt vor allem für Beschäftigte im Gesundheitsbereich aber auch in Schulen und Kindergärten. Trägt jemand nach einer berufsbedingten Erkrankung mit dem Virus Folgeschäden davon, könnte der Betroffene möglicherweise Anspruch auf eine Leistung aus einer Unfallversicherung haben, sofern die Berufskrankheit gemeldet worden ist. Ob eine Berufskrankheit vorliegt, beurteilt die jeweilige Unfallversicherung, erläuterte Silvan gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Als Nummer 38 auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten finden sich Infektionskrankheiten. Darunter fällt eben auch eine Covid-19 Infektion. Bis dato wurden lediglich rund 1.200 berufsbedingte Erkrankungen mit dem Coronavirus gemeldet, obwohl die Zahl weitaus höher sein müsste. Silvan: „Die Langzeitfolgen einer Coronaerkrankung sind noch weitgehend unbekannt, gerade deswegen ist es besonders wichtig, dass eine berufsbedingte Erkrankung bereits mit Bekanntwerden gemeldet wird, damit mögliche Betroffene ihre Ansprüche nicht verlieren!“
„Gemäß ASVG § 363 ist grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Wird eine Berufskrankheit durch eine Infektion mit dem Coronavirus vermutet, sollten aber zumindest jene Fälle gemeldet werden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist“, sagt Silvan. Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles finden Versicherte auf dem gemeinsamen Serviceportal www.meine-uv.at von AUVA, BVAEB und SVS, schloss Silvan. (Schluss) up/PP
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