• 16.12.2020, 10:00:02
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  • OTS0065

50 JAHRE FISKALRAT - VORMALS STAATSSCHULDENAUSSCHUSS

Kurzrückblick anlässlich der aktuellen Ausgabe des FISK-Jahresberichts

Utl.: Kurzrückblick anlässlich der aktuellen Ausgabe des
FISK-Jahresberichts =

Wien (OTS) - Vor 50 Jahren begann mit der konstituierenden Sitzung
des „Ausschusses für die Mitwirkung an der Verwaltung der
Staatsschuld“ die Ära eines traditionsreichen Gremiums zur
fiskalpolitischen Analyse und Politikberatung in Österreich – des
heutigen Fiskalrates. „Wenn auch das Jahr 2020 durch die
COVID-19-Pandemie und ihre sozialen, wirtschaftlichen und
fiskalischen Folgen für Österreich wenig Grund zum Feiern bietet,
freut es mich dennoch, unsere zuletzt veröffentlichte Ausgabe des
Jahresberichts, der erstmals vor 50 Jahren publiziert wurde, für
einen kurzen Rückblick auf die Geschichte des Fiskalrates zum Anlass
zu nehmen.“, so Martin Kocher, Präsident des Fiskalrates zum Wandel
des Fiskalrates über die letzten fünf Jahrzehnte.

Vom Bericht der Postsparkasse zum FISK-Jahresbericht als Spiegel der
Weiterentwicklung des Fiskalrates
Mit der konstituierenden Sitzung des „Ausschusses für die Mitwirkung
an der Verwaltung der Staatsschuld (Staatsschuldenausschuss)“ Anfang
1970 begann die Ära des heutigen Fiskalrates. Während der damalige
Ausschuss durch ein kleines Team in der Österreichischen
Postsparkasse betreut wurde und seine Tätigkeit auf Analysen und
Empfehlungen zum Management der Finanzschulden des Bundes
aus-gerichtet war (Postsparkassengesetz 1969), reicht das
Aufgabenspektrum des Fiskalrates, der seit 1997 bei der
Oesterreichischen Nationalbank angesiedelt ist, von der
Plausibilisierung der gesamtstaatlichen Finanzpläne durch eigene
Fiskalprognosen bis zur Überwachung der Einhaltung verbindlicher
Fiskalregeln (Gesetz zur Errichtung des Fiskalrates 2013). Dieser
Wandel spiegelt die Weiterentwicklung des fiskalpolitischen Rahmens
der EU seit Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im
Jahr 1997 wider, um die Fiskalpolitiken der Mitgliedstaaten besser zu
koordinieren und Fiskaldisziplin mithilfe unabhängiger nationaler
Einrichtungen („Independent Fiscal Institutions – IFIs“) zu
überwachen. Neben dem Hauptziel, die Defizitneigung von Regierungen
(Tendenz, mehr auszugeben als eingenommen wird) und die
Pro-Zyklizität der Fiskalpolitik (Tendenz, Ausgaben in
wirtschaftlichen Boom-phasen zu erhöhen, anstatt die Mehreinnahmen
für Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs zu haben) zu vermeiden,
tragen IFIs als aktive Beratungs- und Forschungseinrichtungen auch
wesentlich zur Transparenz und öffentlichen Meinungsbildung bei.

Dieser Veränderungsprozess über die vielen Jahre zeigt sich auch im
Umfang und in den inhaltlichen Schwerpunkten des Jahresberichtes: So
standen zu Beginn deskriptive Datenanalysen und Empfehlungen zum
Schuldenmanagement des Bundes im Vordergrund, während heutzutage
eigene Fiskalprognosen, Studien- und Analyseergebnisse (z.B. Costing
von wirtschaftspolitischen Maßnahmen) − auf dem letzten Stand
wirtschaftswissenschaftlicher Methoden − die Grundlage für die
Empfehlungen des Fiskalrates und seine Beiträge zum
wirtschaftspolitischen Diskurs bilden.

Budget- und Verschuldungspfad 1970-2020
Die Entwicklung zentraler fiskalischer Indikatoren (gesamtstaatlicher
Finanzierungssaldo, Staatsverschuldung) im Wirkungszeitraum des
Fiskalrates bzw. des Staatsschuldenausschusses zeigt unterschiedliche
Phänomene: Nach einer Phase des kontinuierlichen Schuldenaufbaus im
Sog der Ölkrise der 1970er-Jahre, stellte sich mit dem EU-Beitritt
Österreich im Jahr 1995 eine Stabilisierung der Schuldenquote – nicht
zuletzt aufgrund der damit einhergehenden Verpflichtung zur
regelgebundenen Budgetpolitik – ein. Auch die beiden jüngsten Krisen
im Jahr 2009, die umfassende Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise,
sowie gegenwärtig die CO-VID-19-Pandemie prägen die Entwicklung
dieser Kenngrößen durch die Effekte der automatischen Stabilisatoren
sowie der staatlichen Intervention. So sprach Prof. Kocher, Präsident
des Fiskalrates, bei der diesjährigen Präsentation des Jahresberichts
auch vom Jahr 2020 in mehrfacher Hinsicht als einem „annus
horribilis“. Beim langjährigen Vergleich von Budgetsalden und
Schuldenständen darf allerdings nicht vergessen werden, dass durch
Ausgliederungen aus den Haushalten über die 50 Jahre
unter-schiedliche Rahmenbedingungen herrschten.

Ausgewiesene Experten der Makroökonomik und Finanzwissenschaft als
prominente Besetzung des Vorsitzes
Der Fiskalrat bzw. Staatsschuldenausschuss wurde stets von
renommierten Professoren der Makroökonomik und Finanzwissenschaft
geleitet. Der Fiskalrat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus 15
weisungsfreien Mitgliedern, alle-samt Expertinnen und Experten aus
dem Be-reich des Finanz- und Budgetwesens, zusammensetzt. Zudem
nehmen auch die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst
des Parlaments mit beratender Stimme sowie weitere Expertinnen und
Experten an den Sitzungen teil. Die Mitglieder des Fiskalrates werden
von der Bundesregierung, der Wirtschaftskammer Österreich, der
Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Gemeindebund, dem
Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz für die
Dauer von sechs Jahren entsandt.

Aktuelle Jahresberichte und Empfehlungen, Presse- und
Veranstaltungsunterlagen sowie Ausarbeitungen des Büros des
Fiskalrates finden sich unter www.fiskalrat.at.

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