• 15.12.2020, 08:00:31
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  • OTS0015

Nur 49 % informieren über Speicherung von Mitarbeiterdaten

AK Herkommer: „Mangelhafter Umgang mit Datenschutz nicht nur bei Plachutta“

Utl.: AK Herkommer: „Mangelhafter Umgang mit Datenschutz nicht nur
bei Plachutta“ =

Wien (OTS) - Eine aktuelle FORBA-Befragung von 700 Betriebsräten,
gefördert vom AK Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 wirft ein
Schlaglicht auf den Datenschutz: Nur 49 Prozent der Betriebsräte
sagen, dass ihr Unternehmen die MitarbeiterInnen darüber informiert,
welche ihrer Daten gespeichert werden. In den Niederlanden setzte es
in einem ähnlichen Fall eine Strafe von 750.000 Euro. „Einen
mangelhaften Umgang mit Datenschutz gibt es nicht nur bei Plachutta“,
sagt Fridolin Herkommer, Leiter des AK Büros für digitale Agenden.
„Nur, weil man seinen MitarbeiterInnen Lohn bezahlt, heißt das nicht,
dass man mit ihren Daten schalten und walten kann, wie man will!“

Die AK hat gegen Plachutta eine Beschwerde bei der
Datenschutzkommission eingebracht, weil ArbeitnehmerInnen ihre
Arbeitszeitaufzeichnungen per Handflächenscan unterzeichnen müssen.
Die Zustimmung dazu bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ist
unfreiwillig, für die Zwecke der Lohnverrechnung ist die Methode aus
AK Sicht völlig überschießend. Der Schutz der MitarbeiterInnendaten
wird aber nicht nur bei Plachutta großzügig im Sinne der Unternehmen
ausgelegt, die wie Befragung zeigt. „Umgekehrt wird den
MitarbeiterInnen aber sehr genau auf die Finger geschaut, wenn es um
– vermeintliche oder echte – Geschäftsgeheimnisse geht“, so
Herkommer.

Die wichtigsten Ergebnisse:
+ Nur 44 Prozent der Betriebsräte sagen, dass der Arbeitgeber Infos
zum Datenschutz in schriftlicher Form an die MitarbeiterInnen gibt.
+ Nur 49 Prozent sagen, dass ihr Unternehmen die MitarbeiterInnen
darüber informiert, welche ihrer Daten gespeichert werden.

ABER:
92 Prozent geben an, dass der Arbeitgeber die ArbeitnehmerInnen unter
Berufung auf die DSGVO verpflichtet, keine Geschäftsdaten
weiterzugeben.
+ 77% sagen, der Arbeitgeber verpflichtet die MitarbeiterInnen zur
Geheimhaltung in Bezug auf MitarbeiterInnendaten. Das könnte auch
z.B. das Gehalt betreffen, wodurch die Aufdeckung von
diskriminierenden Einkommensunterschieden schwieriger wird.

Betriebsvereinbarungen gibt es primär zu überschaubaren Systemen,
nicht aber zu komplexeren:
+ Wenn Videoüberwachung im Einsatz ist, gibt es dazu in 77 Prozent
der Fälle eine Betriebsvereinbarung.
+ Für die Verwendung von GPS bzw. Fahrzeugdaten gibt es schon nur
mehr in 44 Prozent der Fälle eine Betriebsvereinbarung.
+ Für die Verwendung von Data Warehouses oder künstlicher Business
Intelligence, die für die einzelnen MitarbeiterInnen besonders schwer
zu durchschauen und damit zu über-prüfen sind, gibt es nur in 30
Prozent der Fälle eine Betriebsvereinbarung!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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