- 14.12.2020, 10:33:03
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- OTS0069
Kein erhöhter Schutz für Covid 19-Risikogruppen im AKH
AKH agiert mit eigenen Regeln
Im AKH geht man, wenn es sich um Covid 19-Bestimmungen handelt eigene Wege, mit eigenen Regeln und fernab einer Rechtsgrundlage.
Obwohl in der Covid 19-Verordnung festgelegt ist, für Freistellungen von besonders gefährdeten Personengruppen, eine Bestätigung des Hausarztes vorzulegen, wurde im AKH eine Pandemieärztegruppe eingesetzt. Diese soll offensichtlich die Verantwortung für die Personalisten des Spitals übernehmen. Diese "Willkürkommission" setzt dann die Bescheinigung von Hausarzt und Versicherung außer Kraft und die besonders schützenswerte Person wird nicht freigestellt. Sie hätten ja Masken. Dass für diese Personen ein besonderer Schutz gesetzlich verankert ist, interessiert niemanden. Auch nicht den Vorsitzenden des Dienststellenausschusses (=Personalvertretung). Dieser verweist auf die Entscheidung der "Willkürkommission". So müssen Mitarbeiter mit z.B. CF (=Cystische Fibrose) oder Lungenkarzinom ganztägig mit Maske herumlaufen und schwer arbeiten. Wer sich zu heftig wehrt wird auch noch zum Amtsarzt geschickt und wenn dieser die Indikation für eine Freistellung sieht, wird der betroffenen Mitarbeiterin geraten, im Krankenstand zu bleiben, in den sie sich, in Sorge um Leben und Gesundheit, begeben hat. Das ist vermutlich auch noch Betrug an der Gesundheitskassa und unzulässig.
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