• 11.12.2020, 21:30:01
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  • OTS0316

Oö. Volksblatt: "Essenzielle neue Fragen aufgeworfen" (von Markus EBERT)

Ausgabe vom 12. Dezember 2020

Utl.: Ausgabe vom 12. Dezember 2020 =

Linz (OTS) - Die Verfassungsrichter sind sich der Brisanz ihres
Erkenntnisses, wonach der Straftatbestand der Beihilfe zum Selbstmord
verfassungswidrig ist, bewusst. Andernfalls würde der Gesetzgeber
nicht aufgefordert, Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs zu
setzen. Jedenfalls kann es ab 1. Jänner 2022 am Ende des Lebens eine
juristische Gratwanderung geben: Hat der sogenannte Suizident seine
Entscheidung, zu sterben in freier Selbstentscheidung getroffen, oder
war der Einfluss Dritter — Verleitung zur Selbsttötung — maßgeblich?
Und: Handelte es sich doch um „Tötung auf Verlangen“, die auch
weiterhin ein Straftatbestand bleibt? Rechtsfragen wurden
beantwortet, damit aber auch essenzielle neue Fragen aufgeworfen.

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