- 11.12.2020, 18:30:53
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Bischöfe: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch und gefährdet Solidarität
Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs - Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"
Utl.: Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner,
reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des
Verfassungsgerichtshofs - Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an
der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines
anderen sterben" =
Salzburg (KAP) - Für die katholische Bischofskonferenz ist das
Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein Kulturbruch
mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende.
Das hat der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der
Bischofskonferenz am Freitag nach der Entscheidung des Höchstgerichts
betont. "Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen,
dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu
seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit
seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte
Lackner, der "mit Bestürzung" das VfGH-Urteil bezüglich des Verbots
der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen hat.
"Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer
Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt
der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem
"Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum
Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon
Gebrauch zu machen.
"Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und
Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur
Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung
und Beistand", betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Nur so
könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in
verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Lackner
wörtlich: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich
selbst aufgegeben hat."
Vor dem Hintergrund der Entscheidung werde sich die Kirche sowohl in
der Palliativ- und Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention
und Begleitung der Menschen in Lebenskrisen nun noch intensiver
engagieren, kündigte der Salzburger Erzbischof an. Gleichzeitig
appellierte er an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit
auszuschöpfen, um den diesbezüglichen bisherigen österreichischen
Konsens möglichst beizubehalten. "Der Mensch soll an der Hand eines
anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses
Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig", betonte der
Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Kathpress dokumentiert im Folgenden die Erklärung von Erzbischof
Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz im vollen Wortlaut:
"Mit Bestürzung habe ich als Vorsitzender der Bischofskonferenz das
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezüglich des Verbots der
Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen. Der Verfassungsgerichtshof hat
eine Letztzuständigkeit mit Höchstverantwortung. Das wollen wir
Bischöfe grundsätzlich respektieren. Eine derartige Entscheidung kann
die Kirche aber nicht mitvollziehen. Diese Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die
selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer
Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert.
Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein
Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem
natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner
Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen. Es verlangt nunmehr
von der Rechtsordnung, Situationen zu nennen, in denen nicht nur
akzeptiert werden soll, wenn sich jemand das Leben nimmt, sondern in
denen er noch dazu dabei unterstützt werden soll. Dies hat
gravierende Folgen für das gesellschaftliche Selbstverständnis und
Zusammenleben und bedeutet einen Dammbruch.
Wo die Option angeboten wird, sich in Krisensituationen wie schwerer
Krankheit oder Altersgebrechlichkeit mit Unterstützung von anderen
das Leben zu nehmen, wächst der Druck auf kranke und alte Menschen,
davon Gebrauch zu machen. Sie wollen Angehörigen oder der
Gesellschaft nicht zur Last zu fallen oder finanzielle Kosten
aufbürden. Leider zeigen Erfahrungen aus der Schweiz und in anderen
Ländern, wo die Beihilfe zum Suizid bereits erlaubt ist,
erschreckend, dass die Zahl der Selbsttötungen gerade bei älteren
Menschen stark ansteigt.
Der Suizid wird in diesem Kontext als selbstbestimmte Entscheidung
dargestellt. Dabei wird aber übersehen, dass die Entscheidung, sich
das Leben zu nehmen, kein geglückter Fall von Freiheit ist, sondern
ein tragischer Ausdruck von Aussichtslosigkeit und Verzweiflung. Ein
Suizid gibt keine Antwort - stattdessen reißt er viele Fragen auf.
Es ist uns Bischöfen schmerzlich bewusst, dass Menschen immer wieder
in Situationen oder Lebensphasen geraten können, in denen sie den
Sinn ihres Daseins infrage stellen. Eine Gesellschaft, die
Solidarität mit ihren Mitmenschen ernst nimmt, darf einen in dieser
Situation auftretenden Selbsttötungswunsch nicht bestärken. Im
Gegenteil: Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit
und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe
zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung,
Zuwendung und Beistand. Nur so kann jeder Mensch sicher sein, dass er
in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und
geschützt wird.
Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv
für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen
wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort darauf kann
aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und
Beistand. Sterben ist ein Teil des Lebens. Wir dürfen den Menschen
nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat.
Aus unserem christlichen Verständnis sind der Anfang und das
natürliche Ende des Lebens einzigartige Momente und heilig. Je mehr
der Mensch sich anmaßt, diese beiden Momente allein unter seine
Machbarkeit zu stellen, desto mehr wird das Dazwischen, die
Lebenssubstanz, an der wir alle partizipieren, geschwächt und
ausgehöhlt.
Als Bischöfe sind wir dankbar für die zahlreichen kirchlichen und
kirchennahen Einrichtungen, die mit großem Engagement daran arbeiten,
ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Studien belegen, dass nicht der
körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist,
sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression,
Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort darauf kann aber nicht
Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand. Mit
Papst Franziskus warnen wir vor einer Wegwerfgesellschaft im Blick
auf Menschen, die droht, wenn das Gesetz das menschliche Leben am
Ende nicht mehr schützt.
Als Kirche werden wir uns nun sowohl in der Palliativ- und
Hospizarbeit, aber auch in der Suizidprävention und Begleitung der
Menschen in Lebenskrisen noch mehr engagieren. Und wir werden uns
dafür einsetzen, dass in Österreich niemand - weder Betroffener, noch
Angehöriger, weder Dienstleister, noch Einrichtung - direkt oder
indirekt gedrängt wird, Suizidbeihilfe anzubieten bzw. in Anspruch zu
nehmen.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit
auszuschöpfen, um den bisherigen österreichischen Konsens möglichst
beizubehalten. Jeder Mensch (in Österreich) soll wissen, dass sein
Leben für uns wertvoll ist. Der Mensch soll an der Hand eines
anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben - dieses
Wort von Kardinal Franz König bleibt ungebrochen gültig."
Themenschwerpunkt mit der gesammelten Kathpress-Berichterstattung zur
aktuellen Debatte um assistierten Suizid unter
www.kathpress.at/sterbehilfe
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