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„Historisch“- ÖGHL begrüßt VfGH-Entscheidung zur Sterbehilfe

Zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende Zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende

Wien (OTS) - Selbstbestimmtes Sterben ist ab heute auch in Österreich ein Menschenrecht. Denn der VfGH macht den Weg frei für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Sterben und urteilte, dass der assistierte Suizid– wo also der Kranke selbst in Beisein des Arztes die letzten Schritte setzt – gestattet wird. In einer ersten Reaktion zeigt sich die ÖGHL (Österr. Gesellschaft für ein humanes Lebensende mit der VfGH-Entscheidung zur Legalisierung der passiven Sterbehilfe sehr zufrieden. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. Es sei ein zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende.

Sterben bei schwerem Leid wird humaner

Wir sehen die Entscheidung des VfGH als einen historischen Durchbruch. Mit ihr wurde eine zutiefst inhumane Strafbestimmung aus der Zeit des Austrofaschismus aufgehoben. „Es ist eine Entscheidung, die schwerkranken Menschen, die nicht mehr länger leiden möchten, das Sterben ein Stück humaner macht“, sagt Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der ÖGHL. Die Reichweite der Entscheidung sei mit der Einführung der Fristenlösung im Jahre 1975 vergleichbar, die heute nicht mehr in Frage gestellt wird. Die ÖGHL wird sich jetzt dafür einsetzen, dass die nun legale Sterbehilfe in Österreich auch tatsächlich verfügbar ist, wie vom VfGH eingefordert. „Wir werden die VfGH-Entscheidung genau analysieren und die weiteren Schritte in den nächsten Wochen in unseren Gremien besprechen“, kündigt Obermüller an.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende betrachtet das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als wesentlichen Teil der Autonomie des Menschen. Sie setzt sich daher für Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere für die Liberalisierung von § 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“) und von § 77 StGB („Tötung auf Verlangen“) ein und agiert gemeinnützig, überkonfessionell und überparteilich. Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit vor allem auf das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von unausweichlichem, schweren körperlichen oder psychischen Leid: insbesondere bei unheilbaren Krankheiten soll Sterbehilfe unter ärztlicher und psychologischer Betreuung und bei aufrechter Urteilskraft des Leidenden möglich sein. Die ÖGHL unterstützte die Individualanträge an den VfGH zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe.

www.oeghl.at


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