• 10.12.2020, 15:40:56
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FPÖ – Stefan: Gesetzespaket zu Hass im Netz müsste zurück an den Start

Wien (OTS) - 

„Uns ist es ein großes Anliegen, auch im Internet Menschen vor Mobbing, Beleidigungen, Herabwürdigungen und ähnlichem zu schützen, besonders die Schwächeren in der Gesellschaft wie die Jugendlichen. Sie sollen rasch zu ihrem Recht kommen – und das mit den gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln und mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Wir haben auch dementsprechende Vorschläge eingebracht. Was ÖVP und Grüne aber heute unter dem reißerischen Titel ‚Hass im Netz‘ beschlossen haben, ist vor allem eine deutliche Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, die wirklich jeden treffen kann. Das ist es, wohin die Reise offenbar gehen soll“, betonte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan. Positive Maßnahmen, wie das Verbot unbefugter Bildaufnahmen oder ein besserer Schutz vor Cybermobbing würden begleitet von einem massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ müsse daher zurück an den Start – statt es in dieser Form beschlossen zu haben.

Allein der Begriff „Hass“ habe im Grunde in einer Rechtsordnung nichts verloren. Stefan erinnerte die Justizministerin auch daran, dass sie selbst vor nicht allzu langer Zeit noch gesagt habe, dass jeder ein Gespür habe, ob eine Grenze überschritten werde. „Hass ist ein Gefühl und daher juristisch nicht greifbar. Auf einer Gefühlsregung ein Gesetzespaket aufzubauen, ist rechtlich mehr als problematisch. Der Begriff ‚Liebe‘ kommt im Eherecht ja auch nicht vor“, betonte Stefan. Ähnlich problematisch sei der von der Regierung gern verwendete Begriff der „Fake News“. „Wer nimmt sich das Recht heraus, absolut zu bestimmen, was ‚Fake News‘ sind und was Wahrheit? Es gibt genug Menschen, die an die Schöpfungsgeschichte wie sie in der Bibel beschrieben ist, glauben, obwohl sie im Sinne der Wissenschaft ‚Fake News‘ sind. Und da wollen wir dann mit dem Strafecht ansetzen?“, so Stefan. Ein Orwellsches Wahrheitsministerium oder eine moderne Inquisition sei abzulehnen, betonte der FPÖ-Justizsprecher.

Bedenklich in Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit seien auch die vorgesehenen Mechanismen im Kommunikationsplattformen-Gesetz. „Irgendein Nutzer meldet zum Beispiel, dass er ein Facebook-Posting für bedenklich hält und irgendein Facebook-Mitarbeiter entscheidet dann, ob dem so ist. Dieser Mitarbeiter übernimmt quasi die ‚Rechtsprechung‘. Das ist kein rechtsstaatlich fundiertes Vorgehen, das ist die Auslagerung von Zensurmöglichkeiten an private Unternehmen und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Dazu kommt: Das Unternehmen selbst will Gewinn machen, es will weder Schwierigkeiten noch Strafen. Und selbstverständlich können Meldungen über angeblich bedenkliche Postings auch gesteuert werden. Mit diesen Regelungen können also gezielt Menschen aus dem Internet vertrieben werden – und das kann sich gegen jeden richten. Zum Beispiel, wenn fünf Mitgliedern des Bauerbunds die Meinung von einem Tierschützer nicht passt. Hier öffnet man die Büchse der Pandora“, betonte Stefan. Besonders absurd sei auch der Umstand, dass im Falle einer Geldstrafe die auf der Plattform werbenden österreichischen Unternehmen zum Handkuss kommen könnten, also quasi doppelt zahlen. 

Der freiheitliche Justizsprecher erinnerte auch daran, dass sogenannte Netzwerksperren Teil des ersten vom Justizministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs gewesen seien. Dass ein derart massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit aus einem grün-geführten Ressort komme, widerspreche allem, was die Grünen einmal vertreten hätten. „Im aktuellen Gesetzestext selbst sind Netzwerksperren zwar nicht mehr enthalten, allerdings steht in den Erläuterungen, dass nur vorläufig darauf verzichtete werde. Das bedeutet: Netzwerksperren sind nicht vom Tisch, sie sind nur aufgeschoben, weil die Regierung vielleicht vorher noch die entsprechende Zensurinfrastruktur aufbauen müsste. Wohin diese Art der Zensur führt, kann man sich jetzt schon in China ansehen“, warnte Stefan.

 

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