Novelle des Universitätsgesetzes erschwert Medizinstudium in Graz
ÖH der Medizinischen Universität Graz kritisiert die geplante Novellierung des Universitätsgesetzes.
Graz (OTS) - Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Universitätsgesetzes hat begonnen. Wir mussten leider feststellen, dass anstatt sinnvoller Verbesserungen, neue Hürden geschaffen werden sollen.
Im Rahmen der Novelle ist eine Mindeststudienleistung von 24 ECTS in den ersten beiden Jahren geplant, deren Nicht-Erreichung eine Exmatrikulation zur Folge hat. „Vor allem Studierende, die zusätzlich zu ihrem Medizinstudium ein Zweitstudium absolvieren, um sich zusätzliche Qualifikationen und Fähigkeiten anzueignen, werden von dieser Regelung hart getroffen“
, meint Laurin Erlacher (1.stv. Vorsitzender der ÖH Med Graz) und führt fort: „Die neu geschaffenen Erweiterungsstudien an der Med Uni Graz bieten zwar erste facheinschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten, sind aber mit dem Wissensgewinn aus einem zusätzlichen Grundlagenstudium nicht vergleichbar.“
Eine weitere Hürde stellt die Reduzierung der verpflichtenden Mindestanzahl von Prüfungsterminen von 3 auf 2 pro Semester und die Streichung der Nachfrist dar. „Eine hohe Flexibilität bei der Auswahl des Prüfungstermins und die Erhaltung von zusätzlichen Terminen - auch in den Semesterferien - ist für die Studierenden der Med Uni Graz von großer Bedeutung, um die curricularen Hürden der Studienabschnitte bewältigen zu können“
, so Lukas Jager (Senatsmandatar und Sachbearbeiter im Referat für Gesellschafts- Gesundheits- und Bildungspolitik).
„Die bestehende Gesundheitskrise wird von der Regierung schamlos ausgenutzt, um unpopuläre Änderungen am Universitätsgesetz möglichst schnell durchzuboxen,“
kritisiert Victoria Ruhdorfer (Referentin im Referat für Gesellschafts- Gesundheits- und Bildungspolitik). Dazu gehört insbesondere die Umverteilung von Kompetenzen des Senats hin zum Universitätsrat und Rektorat. So soll künftig der Universitätsrat allein über die Wiederbestellung von Rektor*innen bestimmen können. „Im Senat sind“, erklärt Ruhdorfer „alle Universitätsangehörigen, also auch wir Studierenden, vertreten. Die Wiederwahl von Rektor*innen allein dem Unirat zu überlassen, beschneidet insbesondere uns Studierendenvertreter*innen in unseren Rechten, die Universität aktiv mitzugestalten!“
Auf großes Unverständnis stößt zudem der Vorstoß, dass Studierende, die in Kollegialorgane entsendet werden sollen, facheinschlägige Kenntnisse im Ausmaß von 60 ECTS nachweisen müssen und das Rektorat zukünftig Richtlinien zur strukturellen Gestaltung der Curricula erlassen und direkt Änderungen der Curricula initiieren darf.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante Novellierung des Universitätsgesetzes in dieser Form einzustellen und die weitreichenden Veränderungen nochmals zu überdenken
“ stellt Johanna Brehmer (Vorsitzende der ÖH Med Graz) klar und schließt. „Die Novellierung beinhaltet definitiv keine Maßnahmen, die die Qualität von universitärer Lehre und Forschung anheben. Stattdessen werden die Universitäten nachhaltig in ihrer Autonomie beschnitten und letztlich die Hürden für Studierende und deren Vertretungen erhöht“.
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