• 07.12.2020, 11:12:15
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AK hilft Vater, der wegen Kinderbetreuung gekündigt wurde

Anderl: „Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt 7.000 Euro“

Utl.: Anderl: „Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt
7.000 Euro“ =

Wien (OTS) - Elektroinstallateur Luis S. nimmt seine Arbeit ernst UND
seine Familie. Das störte das altmodische Weltbild seines Chefs. Als
der Arbeiter zwei Tage Pflegefreistellung brauchte und einen
Papamonat nehmen wollte, kündigte er ihn. AK Präsidentin Renate
Anderl: „Auch Väter haben ein Recht darauf, für ihre Kinder da zu
sein. Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt 7.000 Euro.“

Als seine schwangere Frau zu einer Untersuchung musste, bat Luis S.
seinen Chef da-rum, in dieser Zeit sein Recht auf Pflegefreistellung
in Anspruch nehmen zu können, damit er auf seine drei Kinder
aufpassen könne. Das und der Wunsch nach einem Papamonat – ebenfalls
ein Recht, das der Arbeiter nur in Anspruch nehmen wollte, weil er
seinen Urlaub bereits zwangsweise während des Betriebsurlaubs
verbraucht hatte – nahm der Chef äußerst mürrisch auf. Wenig später
kam die Kündigung.

Vor Gericht versuchte der Chef die Familienfreundlichkeit seines
Unternehmens zu beweisen, dafür sollte eine Mitarbeiterin mit
Kleinkind Zeugin sein. Das ging aber nach hinten los: die
Mitarbeiterin berichtete, dass der Chef sie großzügiger Weise ihr
krankes Kind mit ins Büro nehmen lasse – anstatt dass sie ebenso ihr
Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen konnte. Von
Familienfreundlichkeit also keine Spur. Auf diesen Vorhalt meinte der
Chef, dass es „schon so ist, dass ich Dienstnehmer einstelle, damit
sie für mich arbeiten“ und der Betrieb sei ja keine „Sozialstation“.

Das Erstgericht attestierte dem Chef ein veraltetes, patriarchales
Weltbild. Dass Luis S. sich als Mann nicht nur finanziell, sondern
auch emotional um seine Familie kümmerte, und daher nicht dauernd
frei verfügbar war, dürfte den Chef besonders gestört haben. Das
Gericht erster sowie zweiter Instanz stellten daher fest, dass der
Chef Luis S. aufgrund seines Familienstandes und seines Geschlechts
diskriminiert und daher zu Unrecht gekündigt hatte. Der Chef muss
daher Luis S. den Einkommensverlust bis zum Antritt eines neuen Jobs
zahlen, sowie einen Schadenersatz für die persönliche
Beeinträchtigung – insgesamt rund 7.000 Euro.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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