- 04.12.2020, 12:56:16
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- OTS0135
FRONTEX-Charteroperation nach Russland durchgeführt
Neunte Charteroperation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen
Utl.: Neunte Charteroperation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen =
Wien (OTS) - Am 3. Dezember 2020 fand unter speziellen
Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte
Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Russland
statt. Dabei konnte Österreich als alleiniger an der Operation
teilnehmender Mitgliedstaat insgesamt 20 russische Staatsangehörige
an die Behörden in Moskau übergeben. Es handelt sich um die neunte
Charteroperation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen Mitte März 2020
bzw. seit den Aufhebungen der Beschränkungen. Neben den Eskorten
waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie
ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.
Bei den 20 im Rahmen der Charteroperation rückgeführten Personen
handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die
Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem
rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei
ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren
rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet
waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.
Elf der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres
Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund
unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt – diese umfassen
gewerbsmäßigen Betrug, gewerbsmäßigen Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
(schweren) Raub, (schwere) Körperverletzung, Mordversuch, sexuelle
Belästigung, gefährliche Drohung, Schlepperei sowie
Suchtmitteldelikte. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der
Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst
nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für
Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar
anschließend an die Strafhaft verhängt wird.
Trotz der COVID-19 Pandemien hat das BMI keine grundsätzliche
Suspendierung/Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht
hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler
Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und
Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung
an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.
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