• 02.12.2020, 13:29:28
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Dem Verdacht, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ausgebeutet werden, muss Österreich rasch entgegentreten

Presseaussendung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) - 

Rund. 27.000 Personen mit Behinderungen in Österreich arbeiten in Beschäftigungswerkstätten der Länder. Sie haben keinen richtigen Arbeitsvertrag und erhalten für 38 Wochenstunden oft nur ein Taschengeld von 40 Euro. U.a. hat der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft in seinem Bericht an den Nationalrat 2018 festgestellt, dass „im Zusammenhang mit der „Entlohnung“ in Form eines Taschengeldes die Gefahr der Ausbeutung der Betroffenen gegeben“ ist.

Dieser Zustand ist unhaltbar. Mittlerweile gibt es auch Anhaltspunkte und Vorschläge, wie er zu beseitigen ist. Bisher ist allerdings noch keine politische  Entscheidung dazu gefallen.

Auf Grundlage mehrerer Studienergebnisse und eigener internationaler Erfahrungen betont ZfSW aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen,

1. dass die Umsetzung von Artikel 27 der UN Behindertenrechtskonvention fordert, dass alle Menschen das Recht haben, in einem richtigen Arbeitsverhältnis zu arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

2. dass dieses Recht auch national im Artikel 7 – Bundesverfassungsgesetz, im § 7 - Behindertengleichstellungsgesetz, und im § 1 – Bundesbehindertengesetz sowie in den Zielsetzungen der Behindertengesetze der Länder verankert ist.

3. dass dazu rasch die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen sind, wie

a. Entfall der Figur der Arbeitsunfähigkeit im Sozialrecht, ;

b. Einbau der Legalvermutung, dass alle Behinderten bis zum Nachweis des Gegenteils als arbeitsfähig gelten,

c. Ersetzung der bisherigen „Defizitorientierung“ durch eine „Ressourcenorientierung"

d. Ausweitung der NEBA Dienstleistungen für alle Menschen unter Umsetzung des „Supported Employment“-Modells: Nicht Menschen mit Behinderung sind es, die an Arbeitsplätze angepasst werden, sondern Arbeitsplätze sind es, die an behinderte Menschen angepasst werden müssen.

e. Schaffung eines erweiterten, durchlässigen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen.

f. Zugang zu Leistungsangeboten für alle Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen des Sozialministeriumserivice sowie des Ausgleichstaxfonds.

g. Umwandlung der bisherigen Werkstätten in „Inklusive Betriebe“.

h. Erweiterung der Fördermöglichkeit „Inklusive Betriebe“ auf alle Wirtschaftsunternehmen, die eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

i. Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Inklusiven Betrieben im Rahmen des Arbeitsrechts auf Grundlage einer kollektivvertraglichen Entlohnung.

j. Finanzierung durch Eigenwirtschaftsleistungen der inklusiven Betriebe und Lohnkostenzuschüsse  aus einem zu schaffenden Inklusionsfonds.

Wie das gehen kann, zeigen uns internationale Beispiele. Die Umsetzung braucht eine rasche politische Entscheidung zur Beseitigung von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. 

Rückfragen & Kontakt

Univ. Prof. DDr. Nikolaus Dimmel (T.: +43 676 7337327), Peter Nausner MA (T.: +43 664 2136513), Prof. (FH) Tom Schmid (T.: +43 664 3402006) und Franz Wolfmayr (T.: +43 664 4417703

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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