• 02.12.2020, 12:44:12
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  • OTS0151

LH-Mikl-Leitner: Habilitationsrecht für Donau-Universität Krems ist Meilenstein für NÖ

Novelle des Universitätsgesetzes (UG) soll für Gleichstellung mit anderen öffentlichen Universitäten sorgen

Utl.: Novelle des Universitätsgesetzes (UG) soll für Gleichstellung
mit anderen öffentlichen Universitäten sorgen =

St. Pölten (OTS/NLK) - Die Donau-Universität Krems feiert in diesem
Jahr ihr 25-jähriges Bestehen und hat in dieser Zeit eine beachtliche
Entwicklung genommen. Durch eine Novelle des Universitätsgesetzes
soll die Donau-Universität Krems nun mit allen anderen 21
öffentlichen Universitäten in Österreich, wie beispielsweise der
Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien oder der
Technischen Universität Graz gleichgestellt werden. Niederösterreich
positioniert sich folglich als fixer Bestandteil im öffentlichen
Hochschulsystem. „Wissenschaftliche Weiterbildung und Forschung sind
der Nährboden für eine erfolgreiche Entwicklung. All das wird an der
Donau-Universität Krems vereint. Daher ist die bevorstehende Aufnahme
der Donau-Universität in das Universitätsgesetz auch ein Ritterschlag
für unsere universitäre Einrichtung für Weiterbildung“, freut sich
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Diese Novelle, die gestern von Bildungsminister Faßmann präsentiert
wurde, sieht unter anderem die Aufhebung des Bundesgesetzes über die
Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG) vor und
bringt die vollständige Integration der Donau-Universität Krems in
das Universitätsgesetz.

„Die Donau-Universität Krems wurde bereits 2018 bei der letzten
Novelle als öffentliche Universität im Universitätsgesetz verankert.
Mit dieser Novelle wird der Prozess 25 Jahre nach der Gründung nun
erfreulicherweise vollständig abgeschlossen und bestätigt damit nicht
nur die Entwicklung der Universität, sondern auch die Bedeutung des
Themas wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich“, so Mag.
Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems.

Für die Donau-Universität bedeutet diese Novelle, dass der Prozess
der Aufnahme in das Universitätsgesetz abgeschlossen ist. Bis zum
Erhalt des Habilitationsrechts muss diese Novelle noch in
Begutachtung, ehe sie im Frühjahr 2021 dem Parlament zur
Beschlussfassung vorgelegt wird. „Die Habilitation ist ein
wesentlicher Schritt einer universitären Laufbahn, wodurch es für
nationale und internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter
noch attraktiver wird eine Karriere an der Donau-Universität
anzustreben. Diese Entwicklung kann somit als Meilenstein für das
Wissenschaftsland Niederösterreich bezeichnet werden“, betont die
Landeshauptfrau.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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