• 02.12.2020, 10:50:34
  • /
  • OTS0098

AK Präsidentin: „Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzen“

Menschen mit Behinderung verstärkt in Corona-AMS-Maßnahmen einbeziehen

Utl.: Menschen mit Behinderung verstärkt in Corona-AMS-Maßnahmen
einbeziehen =

Wien (OTS) - Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen
mit Behinderungen. AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Lebenssituation
von Menschen mit Behinderungen entspricht allerdings nach wie vor
nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, in viel zu
vielen Fällen ist sie sogar äußerst prekär! Sie sind durch die
Corona-Krise besonders betroffen: Etwa, wenn sie aufgrund schwerer
Erkrankungen der besonders gefährdeten COVID-19-Risikogruppe
angehören oder aufgrund der weiteren Zuspitzung der ohnehin
dramatischen Situation am Arbeitsmarkt.“

Die beschlossene Fortführung des Nationalen Aktionsplanes für
Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2022-2030 als Instrument zur
weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist für die
Arbeiterkammer daher positiv. Es sind dringend weitere Maßnahmen zur
Inklusion zu setzen.

Als besonders wichtig erachten wir:
+ Bessere Arbeitsmarktchancen: Dazu brauchen arbeitsuchende Menschen
mit Behinderungen die Unterstützung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
und damit der Förderangebote des AMS. Arbeitslose Menschen mit
Behinderungen sollen weiterhin eine Zielgruppe des AMS bleiben.
Gerade eine Jobgarantie nach dem Muster der Aktion 20.000 wäre
dringend notwendig. Ebenso eine verstärkte Einbeziehung in die
„Corona-Arbeitsstiftung“ genannten AMS-Maßnahmen.
+ Für Beschäftigte in „Tagesstrukturen/geschützten Werkstätten“: Eine
eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung, inklusive
Rahmenbedingungen sowie eine faire Bezahlung.
+ Im Gleichstellungsrecht: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
bei Barrieren für Betroffene sowie Verbesserungen im Rechtsschutz,
etwa durch eine Minimierung des Kostenrisikos bei Gerichtsverfahren
etc.
+ Die Regelungen zur Persönlichen Assistenz in den unterschiedlichen
Bundesländern sind zu vereinheitlichen und es gilt eine
bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen.
+ Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem: Es müssen die
baulichen, räumlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen
geschaffen werden und entsprechend qualifizierte PädagogInnen
flächendeckend verfügbar sein, damit eine an die Bedürfnisse der
Kinder und Jugendlichen angepasste inklusive Beschulung ermöglicht
wird.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel