- 02.12.2020, 09:53:34
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- OTS0065
Verschärfung des Universitätsgesetzes inmitten der Pandemie
Genauere Prüfung der UG-Novelle offenbart untragbare Verschlechterungen
Bildungsminister Heinz Faßmann und Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, haben in der gestrigen Pressekonferenz, die den Beginn der Begutachtung der Novellierung des Universitätsgesetzes markiert, von universitas (Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden bzw. Universalität) gesprochen. In der derzeitigen Fassung der UG-Novelle sind lediglich restriktive Maßnahmen und erneute Hürden für Studierende, Senate und Kollegialorgane ersichtlich. Von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität der Lehre und der Forschung an Universitäten, sowie Willen und Mut zur Verbesserung fehlt jede Spur, ist Isolde Kostner entsetzt, 2. stv. Vorsitzende der ÖH Med Wien.
Anschlag auf die akademische Breite
Laut Minister Faßmann sollen Studierende sich künftig auf ein Studium konzentrieren, die akademische Breite und Freiheit soll stattdessen durch Erweiterungscurricula erfolgen, nicht durch Zweitstudien. In den Studien der MedUni Wien gibt es keine Erweiterungscurricula. Bei einem Studium wie Humanmedizin oder Zahnmedizin mit 360 ECTS können lediglich 5 ECTS fachübergreifend (d.h. nichtmedizinische Fächer) frei gewählt werden, führt Berfin Sakar (Vorsitzende der Studienvertretung Humanmedizin) beispielhaft an.
Anstatt akademische Breite zu fördern, werden durch die UG-Novelle Mindeststudienleistungen (§ 59a UG-Novelle) eingeführt und die Möglichkeiten, sich fachübergreifendes Wissen durch Zweitstudien anzueignen, eingeschränkt.
Mangelnde Evidenz, höherer Leistungsdruck
Die Frage eines Journalisten bei der PK, wie viele Studierende durch die Einführung von Mindeststudienleistungen betroffen sein könnten und wie hoch die Einsparungen durch diese Maßnahme seien, konnte Bildungsminister Faßmann nicht beantworten. Vage argumentiert er die Maßnahme mit “besserer Planbarkeit”. Anstatt die Gruppen einer Universität (Studierende und Lehrende) zu unterstützen und Ressourcen zu schaffen, ein Studium ohne Verzögerung absolvieren zu können, werden lediglich Hürden eingebaut, der Druck auf Studierende erhöht und darauf geachtet, wie prüfungsinaktive Studierende exmatrikuliert werden können. Wir lehnen Einsparungen auf Kosten der Studierenden ab und fordern die Regierung auf, den Gedanken von universitas, wie von Bildungsminister Faßmann angesprochen, zu fördern und fächerübergreifendes Lernen, Lehren und Forschen deutlich auszubauen, führt Patrick Tauber (Referat für bildungspolitische Angelegenheiten der ÖH Med Wien) aus.
Massiver Abbau der universitären Autonomie
Universitäten und ihre Organe sollen sich in größtmöglicher Autonomie selbstverwalten, wie im ersten Paragraphen des Universitätsgesetzes geregelt ist. Es ist äußerst befremdlich, warum die Wiederbestellung der Rektor_innen zukünftig nicht mehr durch die Zustimmung von Senat und Universitätsrat, sondern lediglich durch den Universitätsrat erfolgen soll (§ 23b UG-Novelle), so Yannick Suhr, stv. Vorsitzender der ÖH Med Wien und Senatsmitglied an der MedUni Wien.
Dadurch, dass der Universitätsrat zur Hälfte durch die Politik besetzt wird, würde eine solche Änderung im Universitätsgesetz eine massive Untergrabung der Autonomie der Universität bedeuten, führt er fort.
Exmatrikulation nach erfolgreich bestandenem MedAT
Die Bestrebung der Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, das Universitätsgesetz an die Realitäten der Studierenden anzupassen und ein Teilzeitstudium zu ermöglichen, ist stark zu befürworten. Von einem Teilzeitstudium ist in der vorliegenden Fassung der UG-Novelle aber nichts erkennbar. Durch die Novelle wird zudem die Möglichkeit genommen, sich im ersten Semester z.B. aufgrund des Zivil- oder Präsenzdienst beurlauben zu lassen (§ 67 Abs. 2 UG-Novelle). Diese Möglichkeit wurde gerade an der MedUni Wien von Studierenden genutzt, die den MedAT positiv bestanden haben, aber noch den Zivil- oder Präsenzdienst absolvieren mussten. Durch die Änderung würde die Zulassung verfallen und es wäre eine erneute Teilnahme am MedAT notwendig.
“Unterstützungsleistungen” seitens der Universität
Bei Prüfungsinaktivität von Studierenden (welche bereits 100 ECTS absolviert haben) soll die Universität künftig eine „Vereinbarung über die Studienleistung“ anbieten. Dabei müssen Verpflichtungen, sowie Sanktionen vereinbart werden (§ 59b Abs. 4 UG-Novelle). Solche privatrechtlichen Verträge zwischen Studierenden und Universitäten sind völlig inakzeptabel und bergen ein nicht abschätzbares Potential für Missbrauch, hält Michael Springer (Referat für bildungspolitische Angelegenheiten der ÖH Med Wien) entschieden fest.
Streichung von Prüfungsantritten, Verkürzung von Meldefristen
Völlige Empörung herrscht darüber, dass ohne Ankündigung in der Novelle zu finden ist, dass die Nachfrist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums gestrichen werden soll (§ 61 Abs. 2 UG-Novelle) und zudem Studierende facheinschlägige Kenntnisse im Ausmaß von bis zu 60 ECTS-Anrechnungspunkten nachweisen müssen, um in Kollegialorgane der Universität entsendet werden zu können (§ 59 Abs. 5 UG-Novelle). Als Gipfel der Absurditäten sollen laut vorgeschlagener Fassung der UG-Novelle die verpflichtenden Prüfungstermine von drei auf zwei pro Semester reduziert werden (§ 76 Abs. 3 UG-Novelle). Dass trotz der verminderten Anzahl an Prüfungsterminen die Prüfungsaktivität von Studierenden laut Bildungsminister Faßmann und Bildungssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, gesteigert werden soll, entzieht sich jeglicher Logik für den Vorsitzenden der ÖH Med Wien, Johannes Schmid.
Drastische Verschärfungen während der größten Krise der vergangenen Jahrzehnte
Zudem ist bedenklich, dass die Novelle in den letzten Monaten trotz Pandemie vom Ministerium forciert wurde. Während Rektorate, Senate und Studierendenvertreter_innen damit beschäftigt sind, den Universitätsbetrieb trotz Pandemie bestmöglich am Laufenden zu halten, hat das Wissenschaftsministerium scheinbar ausreichend Kapazitäten sich einer Novelle zu widmen.
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