- 01.12.2020, 12:57:49
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- OTS0186
NÖ Heizkostenzuschuss kann auch in Heizperiode 2020/21 beantragt werden
LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Heizkosten dürfen keine unüberwindbare Herausforderung für sozial Bedürftige sein
Utl.: LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Heizkosten dürfen
keine unüberwindbare Herausforderung für sozial Bedürftige
sein =
St. Pölten (OTS/NLK) - Die Niederösterreichische Landesregierung hat
in ihrer heutigen Regierungssitzung den Heizkostenzuschuss für die
Heizperiode 2020/21 beschlossen und so können sozial bedürftige
Landesbürgerinnen und Landesbürger heuer einen Zuschuss von 140 Euro
beantragen. „Das Heizen soll für sozialbedürftige
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher keine unüberwindbare
Herausforderung sein und so freut es uns sehr, dass der
Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2020/21 beschlossen
wurde. Wichtig ist, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung
auch heuer schnell und möglichst unbürokratisch erhalten“, betonen
dazu Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Ulrike
Königsberger-Ludwig.
Der Heizkostenzuschuss kann von all jenen Personen beantragt werden,
die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein
anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die
Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz
haben. „Wir möchten diesen Menschen einen finanziellen Zuschuss zu
ihren Heizkosten gewähren und ihnen damit ein warmes Zuhause in der
kalten Jahreszeit sichern. Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige
finanzielle Unterstützung zu den Grundbedürfnissen und soll dort
ankommen, wo er tatsächlich gebraucht wird. Erfahrungsgemäß rechnen
wir mit rund 18.000 Anträgen für die kommende Heizperiode“, erklären
Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig.
Anträge können spätestens bis zum 30. März 2021 bei den
Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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