Steuererhöhung für KMU – Fahrzeuge sind notwendige Betriebsmittel und kein Luxusgut – Mehrkosten im fünfstelligen Bereich und ohne Möglichkeit auf Alternativen zuzugreifen
Utl.: Steuererhöhung für KMU – Fahrzeuge sind notwendige
Betriebsmittel und kein Luxusgut – Mehrkosten im fünfstelligen
Bereich und ohne Möglichkeit auf Alternativen zuzugreifen =
Wien (OTS) - „Mit der Neu-Einführung der NoVA für leichte
Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung die Unternehmen mit einer
unerwarteten Belastung überrascht. Als wären die Umstände für die
Wirtschaft momentan nicht schwierig genug – neue Steuern sind das
letzte, was die von der Covid19-Krise gebeutelten Unternehmen jetzt
brauchen“, stellt Mag. Franz Weinberger, Sprecher der
österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, klar. Am Samstag, dem
21.11.2020, hat die Bundesregierung überraschend angekündigt, die
NoVA mit 1. Juli 2021 umzugestalten, ohne Begutachtungsphase und ohne
jeglichen Dialog mit den betroffenen Branchen zu führen.
Zwt.: Neue NoVA trifft vorrangig KMU
Erstmalig wird die NoVA, die ursprünglich als „Luxussteuer“
eingeführt wurde, nun auch für leichte Nutzfahrzeuge (N1 bis 3,5 t)
fällig. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fahrzeuge, die
insbesondere von Unternehmen als Betriebsmittel eingesetzt werden und
keinesfalls ein Luxusgut darstellen, wie Kastenwägen,
Pritschenfahrzeuge etc. „Die neu eingeführte NoVA trifft die
Kleintransporteure, Gewerbetreibenden, Handwerker, Zustell- und
Handelsbetriebe. Auch Auslieferungen an Lebensmittelketten mit
Transportern werden sich beispielsweise durch die neue Steuer
verteuern. Der Sinn dahinter, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Steuer
einzuführen, die Klein- und Mittelbetriebe massiv zusätzlich
finanziell belastet, erschließt sich uns überhaupt nicht“, so
Weinberger. Zu befürchten ist, dass diese Erhöhungen an die
Endkonsumenten weitergegeben werden.
Mehrkosten im 5-stelligen-Bereich
Um zu veranschaulichen, was die Einführung der NoVA bei N1 in der
Realität bedeutet, nachstehend Beispiele von in der Praxis häufig
eingesetzten leichten Nutzfahrzeugen.
Fiat Ducato Fahrgestell L4 35 Maxi Doppelkabine Dreiseitenkipper 2.3
Multijet 180
NoVA 2020 € 0,00
NoVA 2021 € 14.553,70
NoVA 2024 € 21.281,80
Iveco Daily 35S16 A8 Kastenwagen 1900/3520L
NoVA 2020 € 0,00
NoVA 2021 € 8.096,60
NoVA 2024 € 13.463,60
MAN TGE 3.180 4x4 AQ
NoVA 2020 € 0,00
NoVA 2021 € 13.473,00
NoVA 2024 € 24.255,00
Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 314 CDI Hochdach, lang
NoVA 2020 € 0,00
NoVA 2021 € 11.200,00
NoVA 2024 € 17.026,00
VW Crafter DoKa-Pritsche
NoVA 2020 € 0,00
NoVA 2021 € 11.420,80
NoVA 2024 € 17.348,20
Maßnahme auch ökologisch fragwürdig
„Dass ein Großteil der Gewerbetreibenden diese Mehrkosten nicht
stemmen kann, vor allem nicht inmitten der Covid19-Krise, ist
selbsterklärend. Anstatt in saubere und moderne Neufahrzeuge zu
investieren, werden infolgedessen Fahrzeuge mit einer älteren
Abgasnorm einfach länger gefahren“, stellt Weinberger klar. Die NoVA
hat grundsätzlich keine ökologische Hebelwirkung, da sie nicht den
Verbrauch, sondern nur den Besitz bzw. die Anschaffung besteuert.
Maßnahme trifft die falschen und kommt zu früh – KMU in der
Falle: keine Möglichkeit auf Alternativen zuzugreifen
„Dass Fahrzeuge mit einem Emissionswert von Null von der NoVA
ausgenommen sind, ist im Nutzfahrzeugbereich noch nicht relevant.
Grundsätzlich müssen auch im Nfz-Bereich strenge CO2-Ziele erreicht
werden und die Hersteller setzen alles daran, immer sparsamere und
emissionsärmere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Dennoch ist die
Situation bei den Nutzfahrzeugen speziell, da Kunden nicht einfach
auf kleinere, elektrifizierte und steuerbevorzugte Fahrzeuge
umsteigen können, um ihre Bedürfnisse zu decken. Es kommt also zu
einer massiven Mehrbelastung, ohne die Möglichkeit, auf Alternativen
zuzugreifen. Aus diesem Grund ist die Maßnahme einfach inakzeptabel:
es trifft die falschen und kommt aufgrund der Tatsache, dass es im
N1-Bereich die elektrischen Alternativen am Markt noch nicht gibt, zu
früh. Wir appellieren daher an die Regierungsparteien, diese Maßnahme
noch einmal zu überprüfen“, so Weinberger abschließend.
Bei der Fahrzeugklasse N1 handelt es sich um die zweitgrößte
Fahrzeugklasse in Österreich nach den Pkw (M1). Sie umfasst zehn Mal
mehr Fahrzeuge wie die mittleren und schweren Lkw zusammen (N2, N3).
Im Gesamtjahr 2019 wurden 43.425 Fahrzeuge der Klasse N1 zugelassen,
das entspricht zehn Prozent der Gesamt-Kfz-Neuzulassungen.
Der Ausschuss der Nutzfahrzeuge befasst sich mit den besonderen
Anliegen der Nutzfahrzeugbranche (ab 3,5 t) in Österreich und ist im
Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung
(IV) angesiedelt. Mitglieder sind die führenden Vertreter der Lkw-
und Omnibusmarken DAF, IVECO, Mercedes-Benz, MAN, Renault Trucks,
Scania, Tatra sowie Volvo Trucks.
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