Wirtschaftsbund fordert Lockerung für Christbaum-Händler
Nach derzeitigen Corona-Regelungen dürfen nur Christbaum-Produzenten ihre Bäume an Märkten anbieten – Unsicherheit bei Händlern und Charity-Vereinen
Wien (OTS) - „Aus der Weihnachtszeit ist die Wahl und der Kauf eines geeigneten Christbaums nicht weg zu denken. Für viele Familien und vier Millionen Haushalte in Österreich ist der Kauf des Christbaums ein schönes Ritual in der Vorweihnachtszeit. Leider haben auch hier die Corona-Maßnahmen aufgrund der Pandemie für dieses Weihnachtsevent Einschränkungen geschaffen. Während der Verkauf an Ständen und Märkten für Christbaum-Produzenten erlaubt ist, sind die Regelungen für Händler und Vereine unklar“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.
Die derzeitige Coronaverordnung erlaubt Direktvermarktern den Verkauf von Lebensmittel und Waren an Märkten. Das umfasst auch den Verkauf von Christbäumen, sofern diese im eigenen Betrieb hergestellt wurden. Christbaum-Händler oder etwa Charity-Vereinen werden von dieser Regelung aber nicht umfasst. „Es ist unklar, wer genau Christbäume am Markt anbieten darf. Wenn diese Regelung nur für Produzenten gilt, ist das eine nicht notwendige und überschießende Einschränkung“, so Egger.
Klarstellung aus dem Gesundheitsministerium notwendig
„Durch diese Unsicherheit wird es an vielen Stellen und Orten in Österreich dieses Jahr keine Christbaummärkte geben. Davon betroffen sind nicht nur Händler, sondern auch viele Charity-Vereine, die mit dem Christbaumverkauf Spenden für Sozialprojekte sammeln. Da diese Märkte sowieso im Freien stattfinden, fordern wir eine Klarstellung von Gesundheitsminister Anschober – ähnlich der Nikolaus-Streitfrage. Unter den üblichen Schutzmaßnahmen würde einem sicheren Verkauf nichts im Wege stehen“, so Egger abschließend.
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