- 21.11.2020, 10:37:20
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Automobilimporteure: Unverständnis für Vorgehensweise bei NoVA
Steuererhöhungen durch die Hintertür – ohne Einbindung der betroffenen Branche – ohne Begutachtungsphase – Automobilimporteure kritisieren Vorgehensweise
Utl.: Steuererhöhungen durch die Hintertür – ohne Einbindung der
betroffenen Branche – ohne Begutachtungsphase –
Automobilimporteure kritisieren Vorgehensweise =
Wien (OTS) - „Die Automobilwirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen
und befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems. Wir sprechen
uns für sinnvolle, realistisch umsetzbare und sozial- als auch
wirtschaftsverträgliche Maßnahmen aus. Was jetzt allerdings passiert,
ist der Versuch, Steuererhöhungen zu einem überraschenden Zeitpunkt
inmitten des Lockdowns, ohne Begutachtung und ohne Einbindung der
Automobilwirtschaft durchzubringen. Wir erkennen in dem nun
vorliegenden Antrag auch keine wie bisher immer angekündigte
Spreizung der NoVA nach ökologischen Gesichtspunkten, sondern nach
Erstanalyse eine de facto Steuererhöhung quer über alle
Fahrzeugklassen“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der
österreichischen Automobilimporteure, über die heute, Samstag,
angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung entsetzt. Dass inmitten
eines Lockdowns Maßnahmen durch die Hintertür beschlossen würden, die
noch einmal Verschärfungen bringen und zwar für eine Branche, die
ohnehin bereits am Boden liege, lasse an Sensibilität und
Wertschätzung der Automobilwirtschaft gegenüber vermissen und sei für
die Branche nicht nachvollziehbar.
Maßnahmenbündelung wäre sinnvoll
Derartige Umstellungen, wie sie etwa Änderungen bei der NoVA
erfordern, sind mit einem enormen organisatorischen, finanziellen und
technischen Aufwand verbunden. Erst heuer, 2020, wurden bereits
sämtliche automotive Steuern ökologisiert: die NoVA mit 1. Jänner,
die Sachbezugsregelung mit 1. April und die motorbezogene
Versicherungssteuer mit 1. Oktober 2020. All diese Steuern wurden
dahingehend angepasst, dass emissionsarmes Verhalten begünstigt und
ein hoher Emissionsausstoß verteuert wird. Darüber hinaus wurden
sowohl die NoVA als auch die Sachbezugsregelung so ausgestaltet, dass
die CO2-Grenzen für den begünstigten Steuersatz um jährlich 3 Gramm
sinken, beginnend ab 2021. So werden die Steuern automatisiert
ökologisiert, auch über 2020 hinaus.
Aber damit nicht genug: Nach 2020 und 2021 sind mit der geplanten
Einführung einer CO2-Besteuerung im Jahr 2022 bereits erneut
maßgebliche Veränderungen geplant. „Sinn hätte gemacht, dass alle
diese im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im großen Projekt
der CO2-Besteuerung 2022 Aufnahme gefunden hätten, anstatt einseitig
eine Änderung der NoVA zur absoluten Unzeit umzusetzen, ohne
Begutachtung und ohne die betreffende Branche miteinzubeziehen oder
über die Inhalte zu informieren“, so Kerle abschließend.
Der Arbeitskreis der Automobilimporteure stellt eine eigens geregelte
Interessenvertretung innerhalb der Industriellenvereinigung (IV) dar
und muss nicht zwingend die Positionen der IV widerspiegeln.
Mitglieder sind die österreichischen Automobilimporteure und die
Vertriebsgesellschaften der internationalen Automobilhersteller.
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