- 14.11.2020, 17:33:25
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- OTS0055
Lackner: Kirche zieht beim Lockdown mit
Bischofskonferenz-Vorsitzender: Ähnlich wie im Frühjahr sollen öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet ausgesetzt werden - Kirchen und Religionsgesellschaften werden neue Vereinbarung mit Bundesregierung treffen - Kanzler Kurz dankt Kirchen und Religionsgesellschaften
Utl.: Bischofskonferenz-Vorsitzender: Ähnlich wie im Frühjahr sollen
öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet ausgesetzt werden
- Kirchen und Religionsgesellschaften werden neue Vereinbarung
mit Bundesregierung treffen - Kanzler Kurz dankt Kirchen und
Religionsgesellschaften =
Wien (KAP) - "Die Katholische Kirche wird beim angekündigten
Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich
befristet aussetzen." Das erklärte der Vorsitzende der
Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Samstag im Interview
mit Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den
anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann
wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden", so
Lackner.
Am Samstagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer
Pressekonferenz einen verschärften und bis 6. Dezember zeitlich
befristeten Lockdown vor allem für die Schulen und den Handel, aber
auch mit Einschränkungen für das religiöse Leben angekündigt. Im
Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit
dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte
Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und
Religionsgesellschaften ausdrücklich, dass sie freiwillig öffentliche
Gottesdienste aussetzen wollen. Nur mit den neuen Einschränkungen des
Lockdowns könne man "die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest
retten", so Kurz.
Kirchen bleiben offen
"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das
persönliche Gebet offen bleiben", informierte Lackner über die
Grundzüge der geplanten Änderungen. "Öffentliche Gottesdienste und
kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich
befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur
in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für
die Gemeinde gefeiert werden." Damit sei gesichert, dass die
Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann.
Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von
Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.
Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter erklärte, sei diese
Vorgangsweise bereits unter den Bischöfen abgesprochen. In einem
nächsten Schritt werden sich die Kirchen und Religionsgesellschaften
am Montag gemeinsam untereinander abstimmen und weitere Aspekte
klären. Sie bilden die Grundlage für eine neue Vereinbarung mit der
Bundesregierung, die den Rahmen für das religiöse Leben während des
neuen Lockdowns zeitlich befristet vorgibt.
"Der Glaube gibt Halt und Kraft im Alltag genau so wie im Lockdown.
Christliche Nächstenliebe muss sich jetzt im rücksichtsvollen Schutz
der Mitmenschen, in Eigenverantwortung sowie in aufmerksamer Nähe und
Hilfe für Bedürftige bewähren", hielt Erzbischof Lackner fest.
Für die nächsten Tage bis zum Inkrafttreten der neuen kirchlichen
Vorgaben gelten die aktuellen kirchlichen Schutzmaßnahmen. Demnach
ist bei Gottesdiensten in Kirchen und unter freiem Himmel ein
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz
zu tragen. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen zu beachten,
die in einer Rahmenordnung der Bischofskonferenz detailliert
ausgeführt sind.
(Link zur Rahmenordnung:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
((ende)) PWU/LIL
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