• 11.11.2020, 16:50:34
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  • OTS0195

Industrie zu Sonderbetreuungszeit: Notwendige Verbesserungen erzielt

IV-GS Neumayer: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Unternehmen werden aber nach wie vor nicht alle Kosten ersetzt

Utl.: IV-GS Neumayer: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle
Beteiligten – Unternehmen werden aber nach wie vor nicht alle
Kosten ersetzt =

Wien (OTS) - „Die nun erzielten Verbesserungen beim Thema
Sonderbetreuungszeit sind aus Sicht der Industrie zu begrüßen – wenn
auch grundsätzlich ein Festhalten an der bewährten, einvernehmlichen
Praxis zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf betrieblicher Ebene
wünschenswert gewesen wäre“, so der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, zum heute im
Sozialausschuss des Nationalrates eingebrachten Abänderungsantrag zum
Initiativantrag zur Sonderbetreuungszeit von vergangener Woche. So
werde der Rechtsanspruch nun klar auf pandemiebedingte Ausfälle –
etwa behördliche Schulschließungen – beschränkt, Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber müssen von genannten Ausfällen unverzüglich unterrichtet
werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten alles Zumutbare
für ein Zustandekommen der vereinbarten Arbeitsleistung zu
unternehmen. „Diese Präzisierungen bedeuten nun mehr Klarheit und
Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, betont Neumayer, der
abschließend jedoch bedauert, „dass im Falle der Sonderbetreuungszeit
den Unternehmen die Lohnnebenkosten nach wie vor nicht ersetzt und
diese somit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einer
zusätzlichen Belastung ausgesetzt werden.“

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