• 01.11.2020, 14:43:08
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  • OTS0049

Corona: Kirchen und Religionen verschärfen Maßnahmen

Neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium und Religionsgemeinschaften legt bei Gottesdiensten ab Dienstag neuen Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten fest - Erzbischof Lackner und Kultusministerin Raab betonen Grundrecht auf Religionsfreiheit

Utl.: Neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium und
Religionsgemeinschaften legt bei Gottesdiensten ab Dienstag
neuen Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten fest -
Erzbischof Lackner und Kultusministerin Raab betonen
Grundrecht auf Religionsfreiheit =

Wien (KAP) - Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in
Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für
öffentliche Gottesdienste, die weiterhin möglich sind. Die wichtigste
Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei
Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein
Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag
geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten
Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft.
Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der
katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch
abgeschlossen sein. Das erklärte der Vorsitzende der
Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Sonntag im Interview
mit Kathpress.

Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche
weiterhin den Menschen, "ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch
angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in
verantwortungsvoller Weise auszuüben", betonte der Salzburger
Erzbischof und sagte: "Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu
befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren
Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss
sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und
in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren."

Auch Kultusministerin Susanne Raab unterstrich in einer Aussendung
das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: "Es ist wichtig, dass
eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen
Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in
dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und
Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht
weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen." Wie die
Ministerin betonte, sei die Zusammenarbeit mit den Kirchen und
Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bislang "sehr positiv und
kooperativ" gewesen. "Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich
bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken", so Raab.

Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen
man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden,
"wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist
ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen", heißt es in der
Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden
Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare
religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als
Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei
Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt
werden.

"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften
weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die
Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von
Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die
Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

Mehr: https://www.kathpress.at/goto/meldung/1950242

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