- 27.10.2020, 11:21:59
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ÖAMTC: Ab 1. November gilt die situative Winterausrüstungspflicht
Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen
Utl.: Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen =
Wien (OTS) - In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in
tiefere Lagen geschneit. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen
aufzuziehen, zumal ab 1. November ohnehin die situative
Winterausrüstungspflicht gilt. ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki
erklärt: "Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen
Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen
Rädern Winterreifen montiert sein." Diese Regel gilt übrigens nicht
nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für
"Mopedautos". Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"-
und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. "Doch damit ist es nicht
getan", weiß der Rechtsexperte des Mobilitätsclubs. "Die Profiltiefe
muss mindestens vier Millimeter betragen."
Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen
Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen
(Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere
Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das
Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man
hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben
den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss
die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden
ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer
aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man
wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden
– eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer
Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", so Letitzki.
Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, den Reifenwechsel so
bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es vielleicht noch
nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte
Straßen sorgen.
Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: "Beim Fahren mit angelegten
Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h
nicht überschreiten." Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar
erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu
montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt
ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.
Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC Rechtsberatung telefonisch oder
persönlich an den Stützpunkten weiter – für Mitglieder kostenlos.
Details und Kontakt unter: www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Wer neue Winterreifen braucht, ist gut beraten, sich vorab einen
Überblick zu verschaffen. Der Mobilitätsclub testet jedes Jahr eine
Vielzahl an Modellen – alle Ergebnisse gibt es unter
www.oeamtc.at/reifentests.
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