• 21.10.2020, 20:07:48
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  • OTS0207

Gleichbehandlungsausschuss einstimmig für Brustkrebsfrüherkennung und Info-Broschüren in leichter Sprache

Mehrere Oppositionsanträge vertagt, Brustkrebsfrüherkennungsprogramm "früh erkennen" soll aufrecht erhalten bleiben

Utl.: Mehrere Oppositionsanträge vertagt,
Brustkrebsfrüherkennungsprogramm "früh erkennen" soll aufrecht
erhalten bleiben =

Wien (PK) - Der Gleichbehandlungsausschuss sprach sich heute
einstimmig für zwei Initiativen im Bereich Frauengesundheit aus.
Weitere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien, etwa zu
Gewaltschutz, Diskriminierungsschutz oder Einkommensgerechtigkeit,
wurden abgelehnt oder vertagt.

Brustkrebsfrüherkennung auch während der Corona-Krise

Frauengesundheit bleibt auch während der Corona-Krise ein zentrales
Thema. So fand etwa ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien
zum Thema Brustkrebsfrüherkennung (836/A(E)) die Zustimmung aller
Fraktionen. Darin wird gefordert, das
Brustkrebsfrüherkennungsprogramm "früh erkennen" unter allen
Umständen aufrecht zu erhalten. Das seit 2014 bestehende Programm
habe mehr Qualität bei den Mammografie-Untersuchungen und ein
bundesweit einheitliches Einladungssystem gebracht. Während der
Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 wurde das Einladungssystem
aber vorübergehend ausgesetzt, wodurch 40% weniger Mammakarzinome
entdeckt wurden, zeigte Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) auf.

Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, wurden der
Gesundheitsminister und die Frauenministerin aufgefordert, auch in
Zeiten gesundheitspolitischer Herausforderungen Frauengesundheit
weiterhin zu forcieren. Weil die entsprechenden Programme Ländersache
seien, lautet der Appell an die Ministerin und den Minister, in enger
Kooperation mit den Bundesländern vorzugehen, so Meri Disoski
(Grüne).

Broschüren zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in leichter
Sprache

Dem Gesundheitsminister und der Frauenministerin wurde ein weiterer
Auftrag einstimmig erteilt. Sie sollen gemeinsam die Erstellung und
Verbreitung von Informationsmaterialien in leichter Sprache sowie
Österreichischer Gebärdensprache zum Thema gynäkologische
Vorsorgeuntersuchungen in Auftrag geben. In einem
Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen (837/A(E)) wird aufgezeigt,
dass Frauen mit Behinderungen in Bezug auf gynäkologische
Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe seien. Die Ursache
sieht Kira Grünberg (ÖVP) unter anderem in fehlenden Informationen
etwa in leichter Sprache oder Gebärdensprache. Bei der Erstellung
solcher Materialien sollen Frauen mit Behinderungen einbezogen
werden, betonte Meri Disoski (Grüne). Verena Nussbaum (SPÖ) und Rosa
Ecker (FPÖ) äußerten Zustimmung zu dem Antrag und regten an,
entsprechende Broschüren für alle gesundheitlichen Untersuchungen zu
erstellen. Die Entschließung wurde schließlich einstimmig angenommen.

FPÖ mit Initiative zur Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von
jungen Frauen in Minderheit

Keine Zustimmung fand jedoch ein Entschließungsantrag der FPÖ zur
Gesundheit von jungen Frauen (729/A(E)). Während junge Männer im
Rahmen der verpflichtenden Stellung auch medizinisch untersucht
werden, gebe es für Mädchen ab dem 18. Geburtstag keine
vorgeschriebene medizinische Untersuchung mehr, bemängelte Rosa Ecker
(FPÖ). Eine solche Erfassung sei aber für zielgerichtete
Präventionsmaßnahmen erforderlich, so Ecker. Sie forderte deshalb die
Frauenministerin und den Gesundheitsminister auf, eine Erfassung des
Gesundheitszustandes von jungen Frauen zu beauftragen, dem
Nationalrat zu übermitteln und als Basis für gendergerechte
Gesundheitsmaßnahmen heranzuziehen.

Gabriele Heinisch-Hosek und Verena Nussbaum (beide SPÖ) sahen die
Forderung durch bestehende Vorsorgeuntersuchungen bereits abgedeckt.
Von Seiten der ÖVP befürchtete Elisabeth Pfurtscheller einen Zwang,
der abzulehnen sei. Die FPÖ konnte somit keine Zustimmung finden, der
Antrag wurde abgelehnt.

Oppositionsanträge aus Gesundheitsbereich vertagt

Für eine zügige und vollständige Umsetzung des Aktionsplans
Frauengesundheit sprach sich die SPÖ in einem Entschließungsantrag
(933/A(E)) aus. Ein solcher Aktionsplan sei bereits 2017 erstellt
worden und in Zeiten der Corona-Pandemie umso bedeutsamer, heißt es
darin. Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Frauenministerin
Susanne Raab werden daher aufgefordert, den Aktionsplan
Frauengesundheit zügig und in vollem Umfang umzusetzen.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wollte wissen, wer für die Koordination
mit den Bundesländern verantwortlich sei. Damit sei die Gesundheit
Österreich GmbH betraut, antwortete Ministerin Raab. Sie verwies auf
den Frauengesundheitsdialog, der einmal im Jahr stattfinde. Weil
dieser aufgrund von COVID-19 auf 2021 verschoben wurde und die
Umsetzung im Gange sei, stellte Heike Grebien (Grüne) einen
Vertagungsantrag, der schließlich mehrheitlich angenommen wurde.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der NEOS, in dem ein
Verbot von sogenannten Konversions- und anderen reparativen
Therapieformen an Minderjährigen gefordert wird (943/A(E)). Bereits
im Juli 2019 wurde mit einer einstimmigen Entschließung im
Nationalrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Regierungsvorlage
gefordert, zeigte Yannick Shetty (NEOS) auf. Bis heute seien aber
keine weiteren Schritte gesetzt worden, obwohl ein entsprechendes
Gesetz dringend notwendig sei, so Shetty. Die aktuelle Rechtslage sei
nämlich nicht ausreichend, um Minderjährige vor diesen potenziell
psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen, zumal
diese oft außerhalb eines beruflichen oder therapeutischen Kontexts
vollzogen würden, führte Shetty an. Für Selma Yildirim (SPÖ) handelt
es sich bei solchen Behandlungen um Menschenrechtsverletzungen, die
wie in Deutschland klar unter Strafe gestellt werden müssten.

Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) ortete ebenfalls dringenden
Handlungsbedarf. Im Menschenrechtsausschuss habe die Justizministerin
bereits angekündigt, sich mögliche rechtliche Lücken anzusehen. Weil
diese Frage nicht einfach zu klären sei, stellte Ernst-Dziedzic einen
Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

SPÖ sieht weiteren Bedarf an Maßnahmen gegen Gewalt und Sexismus

"Echte Gewaltschutzmaßnahmen statt Rückschritte zu Lasten betroffener
Frauen und Kinder" forderte die SPÖ mit einem entsprechend
umfassenden Entschließungsantrag (117/A(E)). Mit dem sogenannten
Dritten Gewaltschutzgesetz im September 2019 habe Schwarz-Blau die
Ergebnisse der Task-Force in diesem Bereich ebenso ignoriert wie die
Expertise und Warnungen von Justiz und Opferschutzeinrichtungen, so
die Kritik der AntragstellerInnen. Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ)
erkundigte sich nach dem Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention
sowie der Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von
Frauen vor Gewalt. Auch im Bereich Sexismus gab es aus Sicht der SPÖ
dringenden Handlungsbedarf (690/A(E)). Antragstellerin Gabriele
Heinisch-Hosek nahm den Tiroler Vorfall in Zusammenhang mit
Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler und einer Aktivistin zum
Anlass, die Ministerin dazu aufzufordern, "unverzüglich den Kampf
gegen Sexismus aufzunehmen". Es handle sich dabei um eine
strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts,
es brauche daher ein grundsätzliches Umdenken, das zu neuen
Rollenbildern und Verhaltensweisen führen müsste. SPÖ-Mandatarin
Sabine Schatz erinnerte daran, dass es seit 2018 bereits 99 Femizide
gegeben hat; und dies sei nur die Spitze des Eisbergs, was die Gewalt
gegenüber Frauen betrifft. Kritisch beurteilte Selma Yildirim (SPÖ)
die Tatsache, dass das Gewaltschutzthema in der öffentlichen Debatte
oft auf die ethnische und kulturelle Zugehörigkeit reduziert werde.

Seit dem Amtsantritt von Bundesministerin Susanne Raab sei schon viel
passiert, war Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) überzeugt,
die unter anderem auf die deutliche Aufstockung des Frauenbudgets und
der Mittel für Gewaltschutzprojekte sowie die höhere Dotierung für
die Frauen-Helpline hinwies, deren MitarbeiterInnen gerade in den
letzten Monaten eine sehr wichtige Arbeit geleistet haben. Auch Meri
Disoski von den Grünen hob die massive Erhöhung des Frauenbudgets
hervor. Außerdem sehe man an allen Ecken, dass Maßnahmen gegen Gewalt
und Sexismus einen hohen Stellenwert im Regierungsprogramm haben. Als
Beispiele führte sie das Verbot des "Upskirtings" oder die
juristische und psychologische Prozessbegleitung von Kinder und
Jugendlichen an, die Gewalt in der Familie miterleben mussten.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt sei ihr ein ganz besonderes
Anliegen, unterstrich Bundesministerin Susanne Raab. Gerade in den
letzten Monaten habe man die Aktivitäten deutlich verstärkt und im
Rahmen von Foldern in Supermärkten, Inseraten und TV-Spots versucht,
so viele Frauen wie möglich zu erreichen. Insgesamt werden 3,25 Mio.
€ für Projekte in diesem Bereich bereitgestellt, informierte sie.
Viel erwartet sich Raab auch vom Hass-im-Netz-Gesetzespaket, das
einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Sexismus leisten werde.
Abgeordneter Petra Bayr (SPÖ) gegenüber teilte die Ressortchefin mit,
dass der von ihr angesprochene Grevio-Bericht bis Ende Jänner
vorliegen soll.

Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

SPÖ: Voller Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle

Mit dem sogenannten "Levelling-up" will die SPÖ den
Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle auch auf
das Privatleben ausweiten. Während LGBTIQ-Personen in der Arbeitswelt
vor Diskriminierung geschützt sind, seien Diskriminierungen aufgrund
der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen, etwa zu Wohnungen, nicht verboten, kritisieren die
AntragstellerInnen. Österreich sei eines der letzten EU-Länder, das
diese Schlechterstellung nicht untersagt, unterstrich Verena Nussbaum
(SPÖ). In einem - mehrheitlich vertagten - Entschließungsantrag
(693/A(E)), der auch von den NEOS mitgetragen wurde, setzte sich die
SPÖ für eine entsprechende Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes
ein. Auch ihre Fraktion unterstütze dieses Anliegen, führte
Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) aus; der Koalitionspartner
müsse aber noch überzeugt werden.

Eine andere Meinung vertrat die ÖVP, deren ablehnende Haltung von
Abgeordneter Gudrun Kugler begründet wurde. Sie führte dabei ins
Treffen, dass dieser Vorschlag auf EU-Ebene seit dem Jahr 2008 nicht
mehr weiterverfolgt werde. In Stellungnahmen dazu werde vor einem
hohen bürokratischen Aufwand und massiven Eingriffen in die
unternehmerische Freiheit gewarnt, sollte der Diskriminierungsschutz
ausgeweitet werden.

SPÖ und NEOS drängen auf Vorlage einer aktuellen
Zeitverwendungsstudie

Wie in vielen Staaten Europas gebe es auch in Österreich nicht nur
einen Gender-Pay-, sondern auch einen Gender-Care-Gap, wie die NEOS
in ihrer Vorlage (71/A(E)) aufwerfen. Ein Großteil gesellschaftlich
unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern,
alten oder kranken Menschen etc. werde von Frauen unentgeltlich
geleistet, unterstreichen auch die SozialdemokratInnen (95/A(E)).
Während es der SPÖ etwa darum geht, die Bedeutung dieser unbezahlten
Versorgungsarbeit für die Volkswirtschaft sichtbar zu machen,
argumentieren die NEOS, dass echte Geschlechtergerechtigkeit nur
möglich sei, wenn Männer und Frauen gleichermaßen am Arbeitsmarkt
partizipieren. Zur Überprüfung der Wirkung von Gleichstellungspolitik
seien neue Daten notwendig. Beiden Anträgen zufolge stammt die letzte
Zeitverwendungsstudie aus dem Zeitraum 2008/2009. Im Zuge einer
geplanten Welle neuer Zeitverwendungsstudien in der EU von 2020 bis
2022 sollte auch in Österreich eine Erhebung stattfinden und eine
solche Studie erstellt werden, fordern die AntragstellerInnen beider
Fraktionen.

Sowohl Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) als auch Meri Disoski (Grüne)
machten darauf aufmerksam, dass für die Studie im aktuellen Budget
vorgesorgt sei. Frauenministerin Susanne Raab versprach diesbezüglich
eine zeitnahe Umsetzung. Beide Entschließungsanträge wurden
mehrheitlich vertagt.

Equal Pay: Initiativen für mehr Einkommenstransparenz sowie
Lohngerechtigkeit

Die SPÖ will mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erreichen
und brachte neuerlich eine Initiative für ein
Einkommenstransparenzgesetz ein (276/A). Trotz Verbesserungen in den
letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem
großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied. Bereits
geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in
Stelleninseraten würden gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam
genug. Eine Maßnahmenoffensive für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit
steht im Fokus eines weiteren SPÖ-Antrags (278/A(E)). Zum sogenannten
Equal-Pay-Day, der heuer auf den 22. Oktober fällt, haben Männer
durchschnittlich bereits so viel verdient wie Frauen das ganze Jahr,
erläutert Verena Nussbaum (SPÖ), was eine Verbesserung um nur einen
Tag gegenüber dem Vorjahr darstellt. Demzufolge betrage die
Einkommensdifferenz fast 20%. Österreich gehöre damit zu den
Schlusslichtern in Europa. Mit einem entsprechenden Forderungspaket
drängen die SozialdemokratInnen etwa auf effektivere
Einkommensberichte, auf ein Recht auf Arbeitszeitwechsel sowie auf
einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr und einen
Mindestlohn von 1.700 € steuerfrei. Weiters sollen 50% der AMS-Mittel
für Frauen verwendet werden.

Die Freiheitlichen halten einige Forderungen für richtig, erklärte
Edith Mühlberghuber, beim Thema Kinderbetreuung setze man jedoch
weiterhin auf Wahlfreiheit. Kontraproduktiv aus ihrer Sicht sei
zudem, einen Rechtsanspruch für einen Wechsel von einem Teilzeit- auf
einen Vollzeitjob festzulegen. Aus diesen beiden Gründen werde ihre
Fraktion den Antrag ablehnen.

Abgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP) warnte vor einer "Strafkultur" und
sah hinsichtlich der verpflichtenden Veröffentlichung von bestimmten
Berichten Datenschutzprobleme. Da man Einkommensunterschiede ihrer
Ansicht nach an der Wurzel packen müsse, sei etwa die Einführung
eines automatischen Pensionssplittings wünschenswert. Es brauche
einen Mix an Maßnahmen, um mehr Einkommensgerechtigkeit zu schaffen
und um gegen Altersarmut anzugehen, erklärte Meri Disoski (Grüne).
Die Unterstützung von Mädchen, um sogenannte MINT-Fächer zu
studieren, oder die Umsetzung des zweiten verpflichtenden
Kindergartenjahres wären gute Beispiele dafür.

Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt. (Schluss) kar/sue

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