• 14.10.2020, 22:40:05
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  • OTS0264

Nationalrat beschließt Erleichterungen bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Unterkunftsnachweis entfällt, ab 2021 gelten strengere Kennzeichnungspflichten für Schusswaffen

Utl.: Unterkunftsnachweis entfällt, ab 2021 gelten strengere
Kennzeichnungspflichten für Schusswaffen =

Wien (PK) - Der Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte" und somit zum
österreichischen Arbeitsmarkt für Nicht-EU-BürgerInnen wird um ein
Element vereinfacht: Der Nachweis eines Rechtsanspruchs auf eine
ortsübliche Unterkunft entfällt künftig. Dieses Regierungsvorhaben
trugen neben ÖVP und Grünen im Nationalrat heute auch die NEOS mit.
SPÖ und FPÖ stimmten angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt
dagegen.

Von allen Parlamentsfraktionen außer der FPÖ begrüßt wurden die
strengeren Kennzeichnungspflichten von Schusswaffen, die auf
EU-Vorgaben zurückgehen sowie eine Entschließung aus dem Bereich
Kinderrechte zur Erhöhung des Strafmündigkeitsalters in
außereuropäischen Ländern.

Erleichterter Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte"

Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften
aus Drittstaaten den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In
Zukunft wird es gemäß der Novelle zum Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz nicht mehr nötig sein, bei der Beantragung eine
ortsübliche Unterkunft in Österreich nachzuweisen. Der Entfall dieses
bürokratischen Hindernisses würde die Zuwanderung hierzulande
gebrauchter Arbeitskräfte fördern und somit die Wirtschaft und die
Unternehmen stärken, pries ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl die
Regierungsvorlage.

Für bestimmte Angehörige von EU-BürgerInnen wie LebenspartnerInnen
wird es mit dem Gesetzespaket darüber hinaus einfacher, eine
Niederlassungsbewilligung inklusive Möglichkeit zur selbstständigen
Erwerbstätigkeit zu bekommen. Außerdem wird die Verfahrenszeit auf 90
Tage verkürzt, die Inlandsantragsstellung sowie nach zwei Jahren der
Umstieg auf die "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" ermöglicht. Hintergrund
dafür ist ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Im Asylgesetz wird außerdem die Definition eines Familienangehörigen
auf gesetzliche VertreterInnen von Minderjährigen erweitert. Agnes
Sirkka Prammer (Grüne) erläuterte, dass mit diesem Formalakt eine als
verfassungswidrig erkannte Bestimmung repariert würde.

Adaptiert wird zugleich das BFA-Verfahrensgesetz, damit das
Vereinigte Königreich auch nach dem Brexit als sicherer
Herkunftsstaat für Flüchtlinge gilt. Neuregegelt werden auch die
Bestimmungen zur verpflichtenden Rückkehrberatung von Fremden
hinsichtlich des Zeitpunkts der Inanspruchnahme des
Beratungsgesprächs. Diese wird künftig zeitnäher zur Rechtskraft der
Rückkehrentscheidung erfolgen. Laut Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka
Prammer sei das sinnvoll, um die freiwillige Rückkehr zu forcieren.

SPÖ und FPÖ hießen einzelne Elemente der Sammelnovelle gut, etwa die
Neuerungen, die auf dem Brexit fußen, stießen sich allerdings am
erleichterten Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte". Trotz positiver
Aspekte würden die Nachteile am Gesetz überwiegen, erklärte
SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner die Ablehnung seiner Fraktion.
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit sei jetzt nicht der richtige
Zeitpunkt, um die Zuwanderung aus Drittstaaten zu fördern, so seine
Begründung. Der Wegfall des Nachweises einer ortsüblichen Unterkunft
bringe außerdem das Risiko prekärer Wohnverhältnisse mit sich, meinte
er. Auch Hannes Amesbauer (FPÖ) wertete die Vereinfachung zur
Erlangung des Aufenthaltstitel in einer Zeit der
Rekordarbeitslosigkeit als "völlig falsches Signal". Mehr denn je
müsse laut FPÖ-Mandatar nun gelten: "Österreich zuerst".

Die NEOS hingegen finden die Gesetzesänderung für die Betriebe und
die Industrie wichtig, da ihnen laut Felix Eypeltauer (NEOS) bislang
bei der Aufnahme von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu viele
bürokratische Steine in den Weg gelegt wurden. Er bedauerte
allerdings, dass für diesen Schritt ein Vertragsverletzungsverfahren
nötig war. Das österreichische Aufenthaltsrecht sei seiner Meinung
nach weiterhin "Kraut und Rüben" und zu bürokratisch, weil es aus zu
vielen verschiedenen Gesetzen bestehe.

Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen

Mit dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz wird der EU-Waffenrichtlinie
nachgekommen. Demnach sind Feuerwaffen - abgesehen von historischen
Waffen - ab 1. Jänner 2021 umfassend zu kennzeichnen. Weitere
Ausnahmen bzw. Übergangsregeln sind für bereits in Verkehr
befindliche Schusswaffen vorgesehen. So sind jene, die bereits vor
dem 14. September 2018 im Besitz von EndverbraucherInnen standen, von
der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die konkreten Spezifikationen
werden per Verordnung vorgelegt. Bei Verstößen gegen die
Kennzeichnungsvorschriften drohen Geldstrafen bis zu 3.600 €, bei
gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 €.

Die FPÖ erteilte dem Gesetz wegen der ursprünglichen EU-Intention
keine Zustimmung, wie Hannes Amesbauer (FPÖ) ausführte. Die damit
bezweckte Terrorismusbekämpfung wertete er als völlig falschen
Ansatz, da Attentate mit vollautomatisierten illegalen Waffen verübt
werden, die Kennzeichnungspflicht aber auf legalen Waffenbesitz
abzielt. Der FPÖ-Abgeordnete würdigte allerdings, dass im Zuge der
Begutachtung zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt wurden, um der
Entwertung historischer Waffen vorzubeugen.

ÖVP-Mandatar Hermann Gahr ging darauf ein und meinte, dass derartige
Bedenken ausgeräumt werden konnten. Grundsätzliches Ziel sei die
Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, um Waffenmissbrauch bekämpfen zu
können, sagte er. Ob es sich im Einzelfall um eine historische Waffe
handle, werde unter Einbeziehung des Bundesdenkmalamts festgestellt,
erklärte Eva Blimlinger (Grüne).

Die SPÖ sieht die Kennzeichnungspflichten als sinnvoll an,
unverständlich ist für Dietmar Keck (SPÖ) jedoch die
Stichtagsregelung, wie auch die Kombination mit einem weiteren
EU-Vorhaben. Mitsamt der Regierungsvorlage wird nämlich auch das
Polizeikooperationsgesetz novelliert, um das Frontex-Statuspersonal
mit Aufgaben in Österreich betrauen zu können.

Abgeordnete sprechen sich für höheres Strafmündigkeitsalter in vielen
Ländern der Welt aus

Breite Zustimmung fand ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen,
der das niedrige Strafmündigkeitsalter von Kindern in zahlreichen
Ländern zum Inhalt hat. Sieben Millionen Kinder seien weltweit in
Haft, in zahlreichen Staaten liege das Strafmündigkeitsalter unter 14
Jahren, wird darin kritisch aufgezeigt. Die Abgeordneten fordern die
Justizministerin und den Außenminister auf, sich auf internationaler
und EU-Ebene weiter für eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters in
den betroffenen Staaten einzusetzen.

Gudrun Kugler (ÖVP) nahm auf die UN-Kinderrechte Bezug, die eine
Freiheitsstrafe bei Kindern nur als allerletztes Mittel festlegen,
Resozialisierung in den Vordergrund stellen und eine Strafmündigkeit
ab 14 Jahren vorsehen. Österreich und die EU haben ein politisches
und wirtschaftliches Gewicht, das unbedingt genützt werden solle, um
für die Einhaltung der Grundstandards zu sorgen, so Kugler. Barbara
Neßler (Grüne) machte auf die Schicksale von Kindern in
Jugendgefängnissen, etwa in Uruguay oder Kasachstan, aufmerksam, wo
körperliche Bestrafung an der Tagesordnung stehe. Kein Kind der Welt
hätte das verdient, so Neßler. Die Haft nehme Kindern nicht nur ihre
Kindheit, sondern auch ihre Zukunft, sagte sie.

Justizministerin Alma Zadić begrüßte den Antrag. Auch sie bezeichnete
es als wichtig, sich als Teil der Bundesregierung dafür einzusetzen,
dass die Strafmündigkeitsgrenze weltweit auf das empfohlene Niveau
von 14 Jahren hinaufgesetzt wird. Bei Kindern und Jugendlichen müsse
die Resozialisierung im Vordergrund stehen, so die Ministerin.

Auch Katharina Kucharowits (SPÖ) bedankte sich für den Antrag, der
Inhalt sei zentral und wichtig. Man müsse laut, vehement und ohne
Kompromisse für Kinderrechte eintreten. Kinderrechte seien unteilbar,
man könne nicht einmal dafür und einmal dagegen sein, sagte
Kucharowits mit Blick auf die Haltung der Regierung zur Aufnahme von
Kindern aus dem Flüchtlingslager Moria. "Raus mit den Kindern aus den
Camps! Jetzt!", lautete ihr Appell an die Bundesregierung. Johannes
Margreiter (NEOS) nahm ebenso auf Moria Bezug. Er sei empört über die
Doppelzüngigkeit, wenn die Regierung sich hier für den Schutz von
Kindern einsetze, diesen gleichzeitig aber den Kindern in Moria
verweigere. Der Antrag habe deshalb einen üblen Beigeschmack, so
Margreiter, wenngleich er inhaltlich großartig sei.

Einzig Harald Stefan (FPÖ) konnte dem Antrag nichts abgewinnen. Statt
auf andere mit dem moralischen Zeigefinger zu zeigen, solle man sich
mit den Problemen mit unmündigen Minderjährigen in Österreich
beschäftigen, so Stefan. Dem Entschließungsantrag stimmten
schließlich bis auf die FPÖ alle Parteien zu. (Fortsetzung
Nationalrat) fan/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch
via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in
der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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