Mit dem 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl werden NS-Entschädigungsleistungen an Kirche valorisiert - Inflationsabgeltung beträgt jährlich rund 3,5 Mio. Euro
Utl.: Mit dem 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag zwischen
Österreich und dem Heiligen Stuhl werden
NS-Entschädigungsleistungen an Kirche valorisiert -
Inflationsabgeltung beträgt jährlich rund 3,5 Mio. Euro =
Wien (KAP) - Die Republik Österreich valorisiert die jährlichen
Wiedergutmachungsleistungen an die Katholische Kirche und hat dazu
den mit dem Heiligen Stuhl ausverhandelten 7. Zusatzvertrag zum
Vermögensvertrag unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte
am Montag im Bundeskanzleramt durch Kultusministerin Susanne Raab und
den Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez
Quintana. Mit dieser Valorisierung erhöhen sich die jährlichen
Entschädigungszahlungen um rund 3,5 Mio. Euro auf insgesamt 20,7 Mio.
Euro, wie das Bundeskanzleramt erklärte. Es handelt sich dabei um
keine Förderungen, sondern um Entschädigungszahlungen für Güter, die
vom NS-Regime beschlagnahmt wurden und von der Republik nicht mehr an
die Kirchen und Religionsgemeinschaften restituiert wurden.
Grundlage für die Zahlungen an die Katholische Kirche ist der 1960
zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen
Vermögensvertrag. Er sieht vor, dass der Vertrag zu valorisieren ist,
wenn eine dauerhafte Wertminderung von mehr als 20 Prozent
eingetreten ist. Dieser Wert wurde bereits 2018 erreicht, weshalb in
der Folge Verhandlungen zwischen Österreich und dem Vatikan über die
Wertanpassung aufgenommen wurden, die mit der Unterzeichnung am
Montag zum Abschluss gekommen sind. Der Vertrag sieht eine
rückwirkende Valorisierung vor, sodass die Katholische Kirche auch
für die Jahre 2018 und 2019 je 3,459 Mio. Euro erhält. Ähnliche
Regelungen gibt es auch mit der Evangelischen und Altkatholischen
Kirche sowie mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft.
"Es ist für mich eine große Ehre, heute die Anpassung der
NS-Entschädigungszahlungen mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet zu
haben, die letzte Anpassung ist immerhin mehr als 10 Jahre her",
erklärte Kultusministerin Raab im Rahmen der Unterzeichnung. Damit
sei garantiert, dass die Wertminderungen der Entschädigungszahlungen
angepasst werden. "Das ist ein weiteres Zeichen für die gute
Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche, die auch in der
herausfordernden Corona-Zeit sehr positiv verläuft", betonte die
Ministerin. Auch Erzbischof Lopez würdigte die "ausgezeichneten
Verhältnisse" zwischen Staat und Kirche in Österreich. Gleichzeitig
dankte der Nuntius dem Verhandlungsteam auf beiden Seiten für die
Vorarbeiten.
Bereits am 8. Mai hatte die Bundesregierung im Ministerrat die
Valorisierung der jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die
Katholische, Evangelische und Altkatholische Kirche sowie an die
Israelitische Religionsgemeinschaft beschlossen. Nach der jetzt
erfolgten Unterzeichnung des Vertrags, muss dieser noch vonseiten des
Nationalrats und Bundesrats beschlossen werden. Weil es sich um einen
völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Vertrag auch vom
Bundespräsidenten und dem Heiligen Stuhl ratifiziert werden. Dies
könnte noch heuer im Dezember der Fall sein. Erst danach tritt der 7.
Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag in Kraft.
NS-Entschädigungsleistung
1960 schloss die Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl den
Vermögensvertrag als Abgeltung von Vermögensentziehungen während der
Zeit des Nationalsozialismus. Nach dem "Anschluss" von 1938 war der
Religionsfonds vom nationalsozialistischen Regime beschlagnahmt
worden. Dieser Fonds ging auf Kaiser Joseph II. zurück, der ihn aus
beschlagnahmtem Kirchengut - vor allem Waldbesitz - gespeist hatte.
Aus dem Fonds wurde den Priestern bis 1939 ein bescheidenes Gehalt
gezahlt (die "Congrua") und die kirchliche Baulast getragen.
Die Republik Österreich hatte sich schon mit dem Staatsvertrag von
1955 (Artikel 26) zur Wiedergutmachungszahlungen an Kirchen und
Religionsgesellschaften für die erlitten Vermögensschäden in der
NS-Zeit verpflichtet. So waren die vom NS-Regime beschlagnahmten
Kirchengüter nach 1945 großteils an die Bundesforste der Republik
übergegangen.
1960 wurde im Vermögensvertrag mit dem Vatikan die Höhe der
jährlichen Ersatzzahlungen an die Kirche festgelegt. Sie betragen
etwa 40 Prozent dessen, was vor der Auflösung durch die
Nationalsozialisten pro Jahr aus dem Religionsfonds an die Kirche
ausgeschüttet wurde.
((ende)) PWU/LIL
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