- 12.10.2020, 12:17:24
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- OTS0075
Klimaklage: Greenpeace kritisiert fehlenden Rechtsschutz der ÖsterreicherInnen vor Klimakrise
Umweltschutzorganisation prüft nach Rückweisung der Klimaklage durch Verfassungsgerichtshof Antrag an EGMR - Österreichs Rechtssystem scheitert an Herausforderungen der Klimakrise
Utl.: Umweltschutzorganisation prüft nach Rückweisung der Klimaklage
 durch Verfassungsgerichtshof Antrag an EGMR - Österreichs
 Rechtssystem scheitert an Herausforderungen der Klimakrise =
Wien (OTS) - Anlässlich der heutigen Zurückweisung der Klimaklage
 durch den Verfassungsgerichtshof kritisiert Greenpeace den fehlenden
 Rechtsschutz der ÖsterreicherInnen vor den Auswirkungen der
 Klimakrise scharf. Der von rund 8000 KlägerInnen eingebrachte
 Individualantrag wurde aus streng formellen Gründen zurückgewiesen,
 unter anderem, da die AntragstellerInnen nicht berechtigt seien,
 klimaschädliche Gesetze einzuklagen. Nicht nachvollziehbar ist, dass
 der VfGH den KlägerInnen das Recht abspricht, sich gegen die
 steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu wehren, nur weil diese
 aus Klimaschutzgründen mit der Bahn fahren. Damit zeigt sich
 deutlich, dass die österreichische Verfassung de facto nicht in der
 Lage ist, die ÖsterreicherInnen vor den Folgen der Klimakrise zu
 schützen. BürgerInnen, die bereits heute unter den Auswirkungen der
 Klimakrise leiden und dadurch in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit
 eingeschränkt werden, können laut der heutigen Entscheidung des VfGH
 nicht gegen klimaschädliche Gesetzgebung, die die Klimakrise weiter
 vorantreiben, vorgehen. Greenpeace prüft nun zusammen mit
 Klimaklage-Anwältin Michaela Krömer die Begründung des Urteils im
 Detail und erwägt eine Anfechtung des Urteils beim Europäischen
 Gerichtshof für Menschenrechte.
“8000 ÖsterreicherInnen haben ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft
 vor dem Verfassungsgerichtshof eingefordert. Das Gericht weist den
 Antrag aus reinem Formalismus zurück, so seien etwa BahnfahrerInnen
 nicht davon betroffen, dass der Flugverkehr steuerlich bevorzugt
 werde. Damit zeigt sich: Das österreichische Recht schützt seine
 BürgerInnen nicht ausreichend vor der Klimakrise und ihren
 katastrophalen Folgen. Darum prüfen wir, zum Europäischen Gerichtshof
 für Menschenrechte zu gehen", sagt Jasmin Duregger, Klima- und
 Energieexpertin bei Greenpeace. Anwältin Michaela Krömer zum Urteil:
 “Die vorgebrachten Argumente des VfGH sind letztlich mutlos und
 konservativ. Der Formalismus wäre rechtlich in einzelnen Punkten
 jedenfalls überwindbar gewesen. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter
 hat selbst unlängst festgehalten, dass eine Verfassung nicht nur vom
 Buchstaben des Gesetzes lebt, sondern auch davon, wie sie von den
 verantwortlichen Organen gehandhabt wird. Heute scheitert der VfGH an
 genau diesem Anspruch: Unsere viel gefeierte Verfassung bietet keinen
 rechtlichen Schutz vor den Krisen unserer Zeit.”
Der Klimaklage beanstandete vor dem Verfassungsgerichtshof
 klimaschädliche Steuerausnahmen, wie die Kerosinsteuerbefreiung auf
 innerstaatliche Flüge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von
 internationalen Flügen. Beide Regelungen tragen dazu bei, dass Flüge
 gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können, da für den
 Bahnverkehr sowohl die internationale Umsatzsteuer als auch Steuern
 für den Bahnstrom anfallen. Dabei ist Bahnfahren 31 Mal
 klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug. Der Klimaklage konnten
 sich alle ÖsterreicherInnen anschließen, die privat mit der Bahn
 fahren und von der Benachteiligung betroffen sind. Neben
 Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb haben auch der renommierte
 Schauspieler und leidenschaftliche Klimaschützer Cornelius Obonya,
 Autorin Chris Lohner, ADAMAH-Bio-Landwirt Gerhard Zoubek, Fridays For
 Future-Aktivistin Veronika Winter die Sammelklage unterzeichnet.
Fact Sheet zur Klimaklage: http://bit.ly/GP_Klimaklage
 Website zur Klimaklage: #RechtAufZukunft: www.klimaklage.at
 Schriftsatz der Klimaklage:
 http://bit.ly/GP-klimaklage-individualantrag
 VfGH-Beschluss zur Klimaklage: http://bit.ly/VfGHEntscheidKlimaklage
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