- 12.10.2020, 12:17:24
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- OTS0075
Klimaklage: Greenpeace kritisiert fehlenden Rechtsschutz der ÖsterreicherInnen vor Klimakrise
Umweltschutzorganisation prüft nach Rückweisung der Klimaklage durch Verfassungsgerichtshof Antrag an EGMR - Österreichs Rechtssystem scheitert an Herausforderungen der Klimakrise
Utl.: Umweltschutzorganisation prüft nach Rückweisung der Klimaklage
durch Verfassungsgerichtshof Antrag an EGMR - Österreichs
Rechtssystem scheitert an Herausforderungen der Klimakrise =
Wien (OTS) - Anlässlich der heutigen Zurückweisung der Klimaklage
durch den Verfassungsgerichtshof kritisiert Greenpeace den fehlenden
Rechtsschutz der ÖsterreicherInnen vor den Auswirkungen der
Klimakrise scharf. Der von rund 8000 KlägerInnen eingebrachte
Individualantrag wurde aus streng formellen Gründen zurückgewiesen,
unter anderem, da die AntragstellerInnen nicht berechtigt seien,
klimaschädliche Gesetze einzuklagen. Nicht nachvollziehbar ist, dass
der VfGH den KlägerInnen das Recht abspricht, sich gegen die
steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu wehren, nur weil diese
aus Klimaschutzgründen mit der Bahn fahren. Damit zeigt sich
deutlich, dass die österreichische Verfassung de facto nicht in der
Lage ist, die ÖsterreicherInnen vor den Folgen der Klimakrise zu
schützen. BürgerInnen, die bereits heute unter den Auswirkungen der
Klimakrise leiden und dadurch in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit
eingeschränkt werden, können laut der heutigen Entscheidung des VfGH
nicht gegen klimaschädliche Gesetzgebung, die die Klimakrise weiter
vorantreiben, vorgehen. Greenpeace prüft nun zusammen mit
Klimaklage-Anwältin Michaela Krömer die Begründung des Urteils im
Detail und erwägt eine Anfechtung des Urteils beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.
“8000 ÖsterreicherInnen haben ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft
vor dem Verfassungsgerichtshof eingefordert. Das Gericht weist den
Antrag aus reinem Formalismus zurück, so seien etwa BahnfahrerInnen
nicht davon betroffen, dass der Flugverkehr steuerlich bevorzugt
werde. Damit zeigt sich: Das österreichische Recht schützt seine
BürgerInnen nicht ausreichend vor der Klimakrise und ihren
katastrophalen Folgen. Darum prüfen wir, zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte zu gehen", sagt Jasmin Duregger, Klima- und
Energieexpertin bei Greenpeace. Anwältin Michaela Krömer zum Urteil:
“Die vorgebrachten Argumente des VfGH sind letztlich mutlos und
konservativ. Der Formalismus wäre rechtlich in einzelnen Punkten
jedenfalls überwindbar gewesen. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter
hat selbst unlängst festgehalten, dass eine Verfassung nicht nur vom
Buchstaben des Gesetzes lebt, sondern auch davon, wie sie von den
verantwortlichen Organen gehandhabt wird. Heute scheitert der VfGH an
genau diesem Anspruch: Unsere viel gefeierte Verfassung bietet keinen
rechtlichen Schutz vor den Krisen unserer Zeit.”
Der Klimaklage beanstandete vor dem Verfassungsgerichtshof
klimaschädliche Steuerausnahmen, wie die Kerosinsteuerbefreiung auf
innerstaatliche Flüge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von
internationalen Flügen. Beide Regelungen tragen dazu bei, dass Flüge
gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können, da für den
Bahnverkehr sowohl die internationale Umsatzsteuer als auch Steuern
für den Bahnstrom anfallen. Dabei ist Bahnfahren 31 Mal
klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug. Der Klimaklage konnten
sich alle ÖsterreicherInnen anschließen, die privat mit der Bahn
fahren und von der Benachteiligung betroffen sind. Neben
Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb haben auch der renommierte
Schauspieler und leidenschaftliche Klimaschützer Cornelius Obonya,
Autorin Chris Lohner, ADAMAH-Bio-Landwirt Gerhard Zoubek, Fridays For
Future-Aktivistin Veronika Winter die Sammelklage unterzeichnet.
Fact Sheet zur Klimaklage: http://bit.ly/GP_Klimaklage
Website zur Klimaklage: #RechtAufZukunft: www.klimaklage.at
Schriftsatz der Klimaklage:
http://bit.ly/GP-klimaklage-individualantrag
VfGH-Beschluss zur Klimaklage: http://bit.ly/VfGHEntscheidKlimaklage
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