• 07.10.2020, 09:47:50
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  • OTS0049

Faßmann: Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe wird von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht

ÖH-Vorsitzende Hanger begrüßt weiteren Schritt zur Entlastung der Studierenden

Utl.: ÖH-Vorsitzende Hanger begrüßt weiteren Schritt zur Entlastung
der Studierenden =

Wien (OTS) - Die aktuell durch das Corona-Virus ausgelöste Lage ist
nach wie vor eine Herausforderung – auch oder gerade für die
Studierenden, insbesondere wenn es um ihre finanzielle Lage geht.
Bereits zur Beginn der Corona Krise haben wir das neutrale Semester
eingeführt, um Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher in einer
unvorhergesehenen Ausnahmesituation zu unterstützen. Nun gehen wir
noch einen Schritt weiter: Studierende, die Studienbeihilfe beziehen,
können ab sofort mehr dazuverdienen. Ich freue mich, dass wir heute
im Ministerrat die Erhöhung der Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe
auf 15.000 Euro beschließen werden“, so Wissenschaftsminister Heinz
Faßmann heute im Vorfeld des Ministerrates.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat die Erhöhung der
jährlichen Zuverdienstgrenzen zur Studienbeihilfe von EUR 10.000 auf
15.000 Euro. Damit wird die Zuverdienstgrenze jener der
Familienbehilfe angepasst. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. 1.
2020.

“Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 50% auf 15.000 Euro ist ein
richtiges und wichtiges Zeichen für die Studierenden - vor allem in
der Corona-Krise”, so Sabine Hanger, Vorsitzende der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. “Wer arbeitet und studiert,
hat eine enorme Doppelbelastung. Ich freue mich, dass dieser mit
diesem Schritt Rechnung getragen wird.”

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK

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