- 06.10.2020, 13:39:40
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- OTS0147
Herausforderung Jubiläumsjahr: Seit 1860 bestehende Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen in Gefahr
ZiviltechnikerInnen wollen auch weiterhin für Sicherheit durch unabhängige Planung sorgen

Kaiser Franz Joseph legte in seiner allerhöchsten Entschließung vom 6.10.1860 den Grundstein für den Berufsstand der ZiviltechnikerInnen (ZT): Die technische Entwicklung brachte neue staatliche Aufgaben mit sich, z.B. um die Sicherheit der neuen Technologien zu gewährleisten. Der Staat stand vor der Alternative, entweder TechnikerInnen anzustellen, um die neuen Aufgaben zu bewältigen oder die Aufgaben an „staatlich befugte und beeidete Civilingenieure“ auszulagern. Die Monarchie entschied sich für die Auslagerung und somit für die erste Übertragung staatlicher Aufgaben an Freiberufler. Das Ergebnis: staatlich befugte und beeidete ZT.
Seither stehen Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für höchste Qualität in der Planung und Kontrolle in technischen Belangen. Ihre Aufgaben sind hochkomplexe Dienstleistungen. Nicht zuletzt deswegen sind ZiviltechnikerInnen mit “öffentlichem Glauben” versehene Personen und daher im Rahmen ihrer Befugnis zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt.
Diese werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, wie behördliche Urkunden. Als beeidete öffentliche Urkundspersonen sorgen sie für Sicherheit und garantieren neutrale Zuverlässigkeit in allen Bereichen der Planung.
ZiviltechnikerInnen sind freiberufliche ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen, die planend auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums tätig sind. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis, als GutachterInnen und PrüferInnen, als ProjektmanagerInnen und MediatorInnen in technischen, naturwissenschaftlichen und montanistischen Fachgebieten.
EU-Politik gefährdet Berufsstand
Nunmehr steht die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen unter Beschuss: Der EuGH verurteilte 2019 Österreich aufgrund der Beteiligungsbeschränkungen für fachfremde Personen, beispielsweise ausführend Tätige, in ZT-Gesellschaften.
Ein erster Gesetzesentwurf, der der EU-Kritik am ZT-Gesetz entsprechen sollte, schoss aber weit übers Ziel hinaus: Der maßgebliche Einfluss von ZiviltechnikerInnen an ZT-Gesellschaften könnte völlig verwässert werden. Die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen von wirtschaftlichen Interessen, wäre nicht mehr garantiert."Der Versuch die strikte Trennung von Planung und Ausführung zu durchbrechen, kann nur als ‚Gold Plating‘ bezeichnet werden. Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen. Ihren maßgeblichen Einfluss in ZT-Gesellschaften nicht gesetzlich abzusichern, ist ein Bärendienst an AuftraggeberInnen und KonsumentInnen"
, warnt Bundeskammer-Präsident Rudolf Kolbe.
Die strikte Trennung von Planung und Ausführung ist das Credo der ZiviltechnikerInnen und soll nun, geht es nach der Europäischen Kommission, komplett fallen. Jedoch ist es im Sinne von Transparenz und Sicherheit unerlässlich, dass Investoren, Produkthersteller und Industrie keinen Einfluss auf die Planung nehmen können. Umgekehrt sollen ZiviltechnikerInnen nicht selbst die Ausführung übernehmen. Nur so kann das Vier-Augen-Prinzip gesichert werden."Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker bieten hochkomplexe Planungsdienstleistungen. Das macht uns zu wichtigen PartnerInnen von AuftraggeberInnen, wie der Öffentlichen Hand. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Planungen allein in ihrem Sinne und im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit stehen"
, betont Vizepräsident Daniel Fügenschuh.
Rückfragen & Kontakt
Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
Christine Lohwasser
Direktorin
069910622403
christine.lohwasser@arching.at
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