100 Jahre Bundesverfassung: Beate Meinl-Reisinger würdigt die Leistung Hans Kelsens – und mahnt weitere Reformschritte ein
Wien (OTS) - „Die Leistungen der Väter unserer Bundesverfassung, allen voran die des großen Hans Kelsen, sind immer noch bemerkenswert“, betont NEOS-Vorsitzende und Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger anlässlich des Gedenktags des 100-jährigen Bestehens unserer Bundesverfassung. Ihre Grundprinzipien, allen voran das demokratische, das rechtsstaatliche, das liberale Prinzip und das der Gewaltenteilung seien tragende Säulen unserer Demokratie – garantiert durch die von Kelsen entworfene und vorbildhafte Normenkontrolle durch einen unabhängigen Verfassungsgerichtshof. „Gerade wegen der großen Leistung Kelsens bräuchte es einen neuen Anlauf, die österreichische Verfassung zumindest in einem Teil neu zusammenzufassen, zu konsolidieren und auch zu adaptieren“, betont Meinl-Reisinger.
Die „Schönheit und Elegant der Verfassung, gleichsam als Navigationssystem durch die Krise“ ist jedenfalls zu würdigen. „Nicht jede politische Krise, die nur durch einen umsichtigen Bundespräsidenten verhindert wurde, wäre auch gleich eine Verfassungskrise geworden. Umso wichtiger ist es, den Geist der Verfassung und demokratische Institutionen zu achten. Die beste Verfassung und die besten Institutionen versagen dort, wo man sich nur noch formal zu ihren Grundsätzen bekennt. Echte Staatsmänner und Staatsfrauen unterscheiden sich von Parteigängern in hohen Ämtern dadurch, dass im Zweifel Staatsräson über Parteiräson zu stehen hat“, so Meinl-Reisinger weiter.
Das Scheitern des damaligen Österreich-Konvents ist zu bedauern – liegt doch einiges an Reformbedarf auf der Hand. „Der dringend notwendige Paradigmenwechsel weg vom Amtsgeheimnis im Verfassungsrang hin zu umfassender Informationsfreiheit muss endlich umgesetzt werden. Das ist der größte Hebel, um eine neue, bessere Kultur mit selbstbewussteren und aktiveren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat zu schaffen“, nennt Meinl-Reisinger nur ein Beispiel.
Krisenzeiten, wie aktuell die Coronakrise, machen deutlich, wie schnell Gesetze und Verordnungen erlassen werden können, die massiv in die Grundrechte eingreifen. Ein Grundrechtekatalog ist in der Bundesverfassung aber nicht enthalten. „Ich bin davon überzeugt: Ein in der Verfassung verankerter Grundrechtekatalog würde zu mehr Wissen und damit mehr Sensibilität in der Bevölkerung bei Grundrechtseingriffen sorgen. Das zusammen mit einer Zusammenfassung des zersplitterten Verfassungsrechtsbestands in eine einheitliche Verfassungsurkunde würde für eine gemeinsame Prinzipien- und Wertebasis sorgen. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft mit bestehenden gesellschaftlichen Spannungen und Wertekonflikten wäre das ein wichtiger Entwicklungsschritt unserer Bundesverfassung“, so Meinl-Reisinger abschließend.
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