• 23.09.2020, 12:28:25
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Suizidbeihilfe: Bischöfe warnen erneut vor Aufhebung des Verbots

Bischofskonferenz-Vorsitzender Lackner: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch dann nicht, wenn er sich selbst aufgegeben hat" - Kardinal Schönborn: "Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden" - VfGH verhandelt Donnerstag über mögliche strafrechtliche Lockerungen

Utl.: Bischofskonferenz-Vorsitzender Lackner: "Wir dürfen den
Menschen nicht aufgeben, auch dann nicht, wenn er sich selbst
aufgegeben hat" - Kardinal Schönborn: "Das Sterben darf nicht
zum Geschäft werden" - VfGH verhandelt Donnerstag über
mögliche strafrechtliche Lockerungen =

Wien (KAP) - Unmittelbar vor der am Donnerstag anstehende öffentliche
Verhandlung über Suizidbeihilfe beim österreichischen
Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben am Mittwoch Österreichs Bischöfe,
darunter Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner und
Kardinal Schönborn, und weitere kirchliche Vertreter eindringlich vor
einer Lockerung des geltenden Verbots gewarnt. "Das Leben ist wohl
die kostbarste Gabe, die sich niemand selbst geben kann. Unser aller
Anliegen muss es sein, kranke und sterbende Menschen medizinisch und
seelsorglich zu begleiten", so Erzbischof Franz Lackner. Er wies alle
Ansinnen einer Lockerung des Strafrechts bei "Tötung auf Verlangen"
und "Beihilfe zum Suizid" einmal mehr strikt zurück.

"Anfang und Ende des Lebens bedürfen der besonderen Achtsamkeit. Die
Allgemeinheit steht hierin in großer Verantwortung", hielt Lackner
gegenüber Kathpress fest. Und: "Wir dürfen die Menschen auf ihrem
letzten, oft beschwerlichen Lebensweg nicht alleine lassen." Es
brauche eine "Kultur der Fürsorge, des Mitleidens und der
größtmöglichen Hilfsbereitschaft", so der Vorsitzende der
Bischofskonferenz. Und nochmals: "Wir dürfen den Menschen nicht
aufgeben, auch dann nicht, wenn er sich selbst aufgegeben hat."

Mit sehr persönlichen Worten hat sich auch Kardinal Schönborn
nochmals in die Debatte eingebracht: "Krankheit macht verletzlicher.
Das habe ich selbst erfahren", so der Wiener Erzbischof. Wer in einer
existentiellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit
einen Sterbewunsch äußert, brauche aber keine Hilfe zur Selbsttötung,
sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand.
Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch
in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird.

Schönborn äußert sich in einem Beitrag auf der vom kirchlichen
Institut für Ehe und Familie (IEF) eingerichteten Website
www.lebensende.at. Die Seite informiert über die Rechtslage zum Thema
und gibt einen Überblick auf Stimmen, die sich für deren Beibehaltung
aussprechen.

Sterben darf nicht zum Geschäft werden

In seiner Freitagskolumne in der Zeitung "Heute" hatte Schönborn
zudem kürzlich unmissverständlich festgehalten: "Das Sterben darf
nicht zum Geschäft werden." Pflegebedürftige dürften nicht unter
Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten. Österreich sei in dieser
Hinsicht bisher vorbildlich gewesen. Der "österreichische Weg" mit
Hospizen in den Spitälern, Palliativmedizin, Schmerzlinderung,
menschlicher Nähe und einfühlsamer Begleitung Sterbender habe sich
"bestens bewährt".

Für Donnerstag haben die heimischen Höchstrichter in Wien eine
öffentliche mündliche Verhandlung angesetzt. Dabei geht es um vier
beim VfGH mit Unterstützung des Schweizer Sterbehilfe-Vereins
Dignitas eingebrachte Anträge, wonach die bestehenden Paragrafen 77
und 78 des Strafgesetzbuches - es geht dabei um "Tötung auf
Verlangen" und "Beihilfe zum Suizid" - gelockert werden sollen. Das
Thema stand schon im Juni auf der Agenda des VfGH, wurde dann aber
auf den Herbst verschoben. Zuvor hatte in Deutschland im Februar das
deutsche Bundesverfassungsgericht das Verbot der "geschäftsmäßigen
Beihilfe" zum Suizid gekippt.

Würde und Barmherzigkeit

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler hat im Interview mit der
Kooperationsredaktion der heimischen Kirchenzeitungen die kirchliche
Position ebenfalls bekräftigt und erläutert. Glettler sah keinen
Bedarf, an den entsprechenden Gesetzen etwas zu ändern: "Die
Gesetzeslage ist nicht reformbedürftig. Es sieht so aus, als ob wir
schlechte Gesetze hätten. Das stimmt nicht."

Er habe den Verdacht, so Bischof Glettler, dass mit dem Wort
"Barmherzigkeit" Stimmungsmache betrieben werde. "Ja, wir brauchen
Barmherzigkeit, um das Bruchstückhafte unseres Lebens auszuhalten und
anzunehmen. Wer barmherzig ist, sieht die versteckte Bitte eines
gebrechlichen oder leidenden Menschen um Mitgefühl und Begleitung",
so der Bischof wörtlich. Er ist in der Bischofskonferenz für
Lebensschutzfragen zuständig.

Würde am Lebensende bedeute, nicht nur als Pflegefall oder
Kostenfaktor wahrgenommen zu werden. Einem möglichen Erwartungsdruck
ausgeliefert zu sein, doch endlich Schluss zu machen, sei
entwürdigend. Menschliche Würde liege darin begründet, "dass uns das
Leben von Gott geschenkt wurde - so überraschend der Anfang war, so
unverfügbar sollte auch das Ende sein".

Was am Ende zählt, sei das, was auch schon das übrige Leben kostbar
gemacht habe: "Nicht allein gelassen zu sein. Wer sich geliebt weiß,
trägt das stärkste Argument für das Leben in sich - trotz aller
Belastungen und Grenzerfahrungen, die niemandem erspart bleiben."

In den Kirchenzeitungen wird diese Woche u.a. auch der heimische
Moraltheologe Prof. Günter Virt zitiert: "Wenn eine Gesellschaft
Ärzten und anderen zubilligt, auf Wunsch zu töten oder bei der
Selbsttötung Unterstützung zu gewähren, öffnet sie Tür und Tor für
letztlich nicht kontrollierbaren Druck auf den Kranken, die
Angehörigen und auch auf die Ärzte." Beihilfe zum Suizid widerspreche
den internationalen Dokumenten des ärztlichen Ethos. Viele Staaten in
Europa würden außerdem, wie Österreich, Beihilfe zum Suizid
verbieten. Virt sah auch die Gefahr, dass die Beihilfe oder Mithilfe
von der Nachhilfe nicht exakt abgegrenzt werden kann.

Das bekräftigte auch Bischof Glettler: "Niemand kann unterscheiden,
ob die schwerkranke Person wirklich selbst sterben will oder unter
dem Druck der Umgebung steht. Fast alle, die von ihrer Umgebung gut
begleitet werden, entscheiden sich für das Leben."

Caritas-Präsident gegen gesetzliche Änderungen

Auch Caritas-Präsident Michael Landau hat sich nochmals gegen eine
Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausgesprochen:
"Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht
durch die Hand eines anderen Menschen. Anders gesagt: Es geht darum,
das Leben zu bejahen und das Sterben dennoch zuzulassen, einen - im
umfassenden Sinn - Raum zu schaffen, um jedem Menschen die
Möglichkeit zu geben, seinen eigenen Tod zu sterben". Die künstliche
Verkürzung des eigenen Lebens und die künstliche Verlängerung des
eigenen Sterbens seien ja oft zwei Seiten der gleichen Medaille", so
Landau auf www.lebensende.at.

Bischofskonferenz für "Kultur des Beistandes"

Bereits im November des Vorjahres hatte sich die Bischofskonferenz im
Blick auch das Verfahren beim VfGH dafür ausgesprochen, dass die
Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin
strafrechtlich verboten sein sollen, und für eine "Kultur des
Beistandes" plädiert. Studien belegten, dass nicht etwa der
körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist,
sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression,
Hoffnungslosigkeit und Angst. "Die Antwort darauf kann aber nicht
Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand",
betonte der Episkopat.

Bei ihrer letzten Vollversammlung im Juni gingen die Bischöfe auf das
Thema Sterbehilfe auch im Blick auf die Corona-Pandemie ein. So sei
über alle Nationen und Kulturen hinweg durch die Krise deutlich
geworden, dass der "Schutz vulnerabler und älterer Menschen eine
geradezu heilige Pflicht ist". Dieses hohe Ethos, das ganz einem
christlichen Menschenbild entspricht, gelte es zu bewahren und zu
stärken. "Dem entspricht ein breiter gesellschaftlicher Konsens in
Österreich, der gegen eine Freigabe der Tötung auf Verlangen und der
Beihilfe zur Selbsttötung ist und stattdessen auf einen Ausbau der
Hospiz- und Palliativversorgung setzt", hielt die Bischofskonferenz
fest.

Kathpress-Themenschwerpunkt zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid
unter www.kathpress.at/sterbehilfe

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