• 23.09.2020, 11:41:43
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Schramböck: Österreich in Top 3 im eGovernment-Benchmark 2020 der EU

Neue Services auf österreich.gv.at und der App „Digitales Amt“ zeigen Wirkung - Österreich zählt zu den Top-Nationen im europaweiten Vergleich - Sieg im DACH-Vergleich

Utl.: Neue Services auf österreich.gv.at und der App „Digitales Amt“
zeigen Wirkung - Österreich zählt zu den Top-Nationen im
europaweiten Vergleich - Sieg im DACH-Vergleich =

Wien (OTS/BMDW) - Dank des Schwerpunkts auf die Digitalisierung der
österreichischen Verwaltung erzielt die Republik im
eGovernment-Vergleich einen Spitzenplatz, im DACH-Vergleich bleibt
das Land an erster Stelle: So belegt Österreich im heute
veröffentlichten "eGovernment-Benchmark 2020" der Europäischen
Kommission gleichauf mit Lettland den dritten Platz von 36
untersuchten Ländern und gehört mit Malta (Rang 1) und Estland zu den
Top 3-Nationen in Europa. „Der Auf- und Ausbau der digitalen Services
auf österreich.gv.at, auf der App Digitales Amt und dem
Unternehmensserviceportal USP im vergangenen Jahr und damit der Weg
hin zum mobile Government zeigen im aktuellen Ranking den Erfolg
durch eine Bronzemedaille für die Republik“, sagt
Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, „so kann die
Verwaltung auch in Zeiten der Krise die Kraft der Digitalisierung
nutzen und die digitalen Verwaltungsservices in der Republik
erfolgreich aufrechterhalten. Es freut mich sehr, dass unsere
österreichweiten gemeinsamen Anstrengungen nunmehr auch im
europäischen Vergleich positiv bewertet werden. Wir sind dadurch
bestärkt die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Wir wollen
die Menschen in unserem Land weiterhin durch innovative, mobile und
sichere digitale Verwaltungslösungen überzeugen.“

Die Benchmarks im Detail

Mit 96 Prozent der möglichen Bewertung ist Österreich im Top-Level
Benchmark der Nutzer/innenzentriertheit besonders gut aufgestellt.
Vor allem im Bereich der Mobilfreundlichkeit gibt es eine
Verbesserung von 23 Prozent, die offenbar auf die Veröffentlichung
der Plattform oesterreich.gv.at und der App „Digitales Amt“
zurückzuführen ist. Zukünftig sollte der Ausbau der App digitales Amt
forciert und die konsequente responsive Gestaltung der Webseiten
weiterverfolgt werden.
Für den Benchmark Transparenz (82 Prozent) sind in den einzelnen
Indikatoren positive Trends ersichtlich. So liegt Österreich im
Bereich der Transparenz der Serviceerbringung mit 82 Prozent auf dem
fünften Rang. Auch beim Indikator Transparenz öffentlicher
Organisationen, der unter anderem organisationale Aspekte, den Zugang
zu Informationen, Beschwerdemöglichkeiten und finanzielle Transparenz
bemisst, hat sich Österreich um 6 Prozentpunkte auf 86 Prozent leicht
verbessert. Hier sollte die Integration einer prozesshaften
Darstellung des Bearbeitungsverlaufs über die Serviceerbringung auf
oesterreich.gv.at und die App „Digitales Amt“ weiter verbessert
werden. Besonders vorteilhaft wäre in diesem Zusammenhang eine
Loslösung vom klassischen Antragsformular hin zu einer
nutzer/innenorientierten schrittweisen Erledigung von Prozessen.

Im Bereich der Cross-Border Mobility, der Zugänglichkeit von
Online-Services aus dem Ausland, hat Österreich in den vergangenen
Jahren im internationalen Vergleich deutlich aufgeholt und liegt im
EU-Vergleich auf dem dritten Rang. Sowohl bei der
grenzüberschreitenden Mobilität für Bürgerinnen und Bürger als auch
für Unternehmen konnte sich Österreich um 13 bzw. 16 Prozentpunkte
auf 82 Prozent bzw. 80 Prozent steigern. Bei der
Nutzungsfreundlichkeit grenzüberschreitender Services für Unternehmen
soll der Ausbau der digitalen und mehrsprachigen Bereitstellung von
Services auf dem USP, genauso wie auf oesterreich.gv.at.,
nutzer/innenzentriert vorangetrieben werden.
Der Benchmark der technologischen Schlüsselelemente für eine
Online-Serviceabwicklung zeigt das stabil hohe Niveau, das
Österreichs eGovernment mit mittlerweile 89 Prozent erreicht hat.
Andererseits wird auch hier deutlich, dass das Angebot digitaler
Services wie elektronische Identitätsnachweise (eID) mit 83 Prozent
weiterhin ausgebaut werden sollte. Bei digitalen Dokumenten
(eDocuments) ist aufgrund der Bürgerkarte, vor allem der
Handy-Signatur, eine leichte Steigerung von 86 Prozent auf 88 Prozent
zu erkennen. Im Bereich der elektronischen Zustellung (digital Post)
erreicht Österreich durch den digitalen Postkorb und das Recht auf
elektronischen Verkehr 100 Prozent. Eine Verbesserung des Indikators
„Formulare“ kann durch die Umsetzung des Once Only-Prinzips
(Informationen müssen der Behörde nur einmal gemeldet werden) erzielt
werden, indem Formulare, Anträge oder Felder für die
Serviceerbringung im Allgemeinen nach Anmeldung via Handy-Signatur
möglichst vorausgefüllt zur Verfügung stehen.

Österreichische Good Practices

Im eGovernment Benchmark 2020 wurden auch mehrere Services
Österreichs als international bedeutende Good Practices identifiziert
und vorgestellt. Dazu gehören oesterreich.gv.at und die App
„Digitales Amt“, das in §1a E-GovG festgeschriebene Recht auf
elektronischen Verkehr als aktive Implementierung des Digital by
Default Grundsatzes sowie die elektronische Zustellung über das
elektronische Postfach „MeinPostkorb“ auf dem USP und auf
oesterreich.gv.at oder auf der App „Digitales Amt“.

Über den eGovernment Benchmark

Der "eGovernment Benchmark" der Europäischen Kommission untersucht
seit 2001 jährlich digitale Verwaltungsservices (E-Government) –
dieses Jahr in den 27 EU-Mitgliedsländern, Island, Montenegro,
Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Türkei sowie im Vereinigten
Königreich, in Albanien und Nordmazedonien. Als Grundlage für den
Vergleich dienen die aus der Digitalen Agenda der Europäischen Union
entnommenen Benchmarks Nutzer/innenzentriertheit, Transparenz,
grenzüberschreitende Mobilität und technologische Schlüsselelemente
für eine Online-Serviceabwicklung. Diese vier zentralen Benchmarks
werden jährlich rollierend anhand von einzelnen Lebenslagen für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen untersucht, die eine
Interaktion mit öffentlichen Stellen notwendig machen. Heuer wurden
die Lebenslagen: Regulärer Geschäftsbetrieb, Beginn eines
Bagatellverfahrens, Umzug sowie Besitz und Betrieb eines Fahrzeuges
untersucht. Der eGovernment-Benchmark-Rahmen wurde im Jahre 2012
durch die Europäische Kommission neu konzipiert und 2016
aktualisiert, eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben.

"eGovernment Benchmark 2020"
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/egovernment-benchm
ark-2020-egovernment-works-people

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