- 21.09.2020, 20:22:18
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Familienausschuss einigt sich bei Aufstockung des Corona-Familienhärtefonds
Weitere 40 Mio. € für in Not geratene Familien; Zuverdienstgrenze für Studierende wird auf 15.000 € angehoben
Utl.: Weitere 40 Mio. € für in Not geratene Familien;
Zuverdienstgrenze für Studierende wird auf 15.000 € angehoben =
Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie und
Jugend stand die Erhöhung des Familienhärtefonds von 60 auf 100 Mio.
€ auf der Tagesordnung. Die eingebrachte Regierungsvorlage zum
Familienlastenausgleichsgesetz (353 d.B.) sieht des Weiteren eine
Anhebung der Zuverdienstgrenze für Volljährige in Berufsausbildung
von bisher 10.000 auf 15.000 € vor. Dies betrifft vor allem
Studierende mit nebenberuflicher Tätigkeit. Die Erhöhung soll
rückwirkend mit dem Kalenderjahr 2020 gelten.
Im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage wurde jeweils ein
Entschließungsantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS behandelt. SPÖ und NEOS
forderten gemeinsam einen verbesserten Zugang und eine raschere
Abwicklung beim Familienhärtefonds (578/A(E)), die NEOS erinnerten
zusätzlich (673/A(E)) an die notwendige Behebung von Mängeln bei der
Bearbeitung der Anträge. Die FPÖ plädierte ihrerseits für eine
Verdoppelung der Familienbeihilfe für Kinder bis 14 Jahre in den
Monaten der Corona-bedingten Schließung von Schulen und
Betreuungseinrichtungen (600/A(E)).
Parteien einig: Mehr Geld für Familien - mehr Zuverdienst für
Studierende
Für eine Zustimmung zur Regierungsvorlage zum
Familienlastenausgleichsgesetz warb Abgeordneter Joachim Schnabel
(ÖVP). Er umriss die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel in der Höhe
von 40 Mio. € für den Familienhärtefonds. Bisher seien bereits 50.000
Fälle bearbeitet und bewilligt worden. Die durchschnittliche Höhe der
Auszahlung betrage 1.250 € pro Familie. Die Erhöhung der
Zuverdienstgrenze für Studierende sei eine langjährige Forderung, so
Schnabel, der ausführte, dass aktuell rund 65 Prozent der
Studierenden Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit lukrieren. Diese
würden im Schnitt 857 € im Monat betragen. Die Erhöhung des
Freibetrags diene dazu, um Studierende mit Nebeneinkommen nicht zu
bestrafen.
Erfreut über die Aufstockung zeigte sich Abgeordnete Petra Wimmer
(SPÖ). Zu bedenken gab sie allerdings, dass viele Familien weiterhin
auf die Auszahlung von Geldern warten würden. Aus Sicht der SPÖ sei
die Bearbeitung der Anträge zu langsam in Gang gekommen, außerdem
seien Familien nicht ausreichend informiert worden oder hätten keine
Bescheide erhalten. Kritik von SPÖ-Seite gab es auch am Ausschluss
von geringfügig Beschäftigten, getrennt lebenden Familien oder
Selbstständigen von den Unterstützungszahlungen.
Barbara Neßler (Grüne) warb besonders um Zustimmung zur Anhebung der
Zuverdienstgrenze für Studierende, die zuletzt im Jahr 2011 erfolgt
sei, und verwies auf ihre persönlichen Erfahrungen: "Es ist wichtig
zu wissen, wie das ist, wenn man studiert und jeden Euro zweimal
umdrehen muss."
Eva Maria Holzleitner (SPÖ) begrüßte die Anhebung der
Zuverdienstgrenze grundsätzlich, schlug jedoch vor, auch die
Studiengebühren aus dem Sommersemester rückzuüberweisen und diese im
laufenden Wintersemester nicht auszusetzen. Es sei eine Schieflage,
dass so viele StudentInnen nebenbei arbeiten müssten, um sich das
Leben leisten zu können. Jene, die berufstätig seien, sollten dafür
nicht bestraft werden, weshalb die SPÖ für die Abschaffung der
Studiengebühren für berufstätige Studierende plädiere.
Seitens der NEOS signalisierte Abgeordnete Fiona Fiedler Zustimmung
zur Regierungsvorlage, merkte jedoch kritisch zur Abwicklung der
Förderungen an: "Seit Monaten stehen wir mit Familien in
Emailkontakt, die Summen stimmen nicht überein mit den
Vorberechnungen, es gibt massive Unterschiede zwischen
Selbstständigen und Unselbstständigen". Gelder, die Anfang April
beantragt wurden, seien bis jetzt nicht ausbezahlt worden, in anderen
Fällen sei Geld ohne einen Bescheid auf Konten überwiesen worden,
wieder andere Familien mit einem positiven Bescheid würden noch auf
finanzielle Hilfen warten.
Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS) betrachtete die Erhöhung der
Zuverdienstgrenze mit Skepsis. In einer Krise solle der Fokus auf
jenen liegen, die hart getroffen werden. Die geplante Maßnahme helfe
nur jenen, die sich schon im oberen Korridor der Zuverdienstgrenze
bewegten und sei daher nicht sehr treffsicher. "Nicht alles, was gut
klingt, hilft jenen, die es am meisten brauchen", so Shetty.
In der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage schließlich von allen
Parteien gutgeheißen.
Bundesministerin Aschbacher betont Verbesserungen bei Abwicklung von
Förderanträgen
"Die Pandemie hat unser Leben durcheinandergewirbelt, jetzt machen
wir im Herbst und Winter das Beste daraus", zeigte sich
Bundesministerin Christine Aschbacher zuversichtlich. Mit vereinten
Kräften komme man in die "neue Normalität". Eltern, Großeltern und
Kinder hätten in den letzten Monaten vieles geleistet, trotz Doppel-
und Mehrfachbelastung. Beim Familienhärtefonds sei über den Sommer
intensiv aufgestockt worden, sowohl bei den IT-Systemen als auch bei
den MitarbeiterInnen. Familien, deren Anträge noch offen seien,
können demnächst fehlende Unterlagen direkt auf elektronischem Wege
nachreichen, so die Ministerin.
Bei jedem Fall sei eine Einzelprüfung erforderlich, dies brauche
intensiven Dialog. Aschbacher betonte, dass sie die
Anfangsschwierigkeiten gerne vermieden hätte, die Antragsflut sei
jedoch beträchtlich gewesen. 50.105 Familien hätten ihr Geld bereits
erhalten, 15.362 Fälle seien negativ beschieden worden. 25.000
Anträge seien noch unvollständig, da noch Unterlagen fehlten,
berichtete die Ministerin.
Ungleiche Auszahlungen aus dem Familienhärtefonds zwischen
selbstständigen und unselbstständigen Beschäftigen begründete die
Bundesministerin mit den fehlenden Nachweisen über die
Einkommensverluste bei Selbstständigen. Daher habe man eine
Pauschallösung gefunden. Sobald Einkommensnachweise für das Jahr 2020
vorlägen, könnten diese nachgereicht werden. Eine positive Differenz
werde dann sofort nachbezahlt. Rückforderungen werde es hingegen
keine geben.
"Wir haben im September 1,1 Milliarden Euro an 1,8 Millionen Kinder
ausbezahlt, darunter der Kinderbonus, das Schulstartgeld und die
Familienbeihilfe", so Aschbacher. Für alle Familien mit Anspruch auf
Unterstützung brauche es die Aufstockung des Härtefonds. Eine rasche
Auszahlung erfolge durch die Bundesbuchhaltungsagentur.
Die Unterstützung junger Menschen über die Erhöhung der
Zuverdienstgrenze sei wichtig, hielt die Bundesministerin fest. Die
Erwerbstätigkeit bei Studierenden müsse unterstützt werden, weshalb
diese Maßnahme aus dem Regierungsprogramm vorgezogen worden sei.
Alte Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld müssen nicht zurückbezahlt
werden
Ebenfalls im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist ein Antrag nach
§27 GOG-NR zu betrachten, der von den Abgeordneten Barbara Neßler
(Grüne) und Norbert Sieber (ÖVP) eingebracht wurde. Dieser sieht vor,
dass Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld - eine Art Familienkredit -
aus den Jahren 2015 und 2016 nicht eingefordert werden. Die
Rückforderungen wären in den Jahren 2020 und 2021 fällig gewesen.
Neßler verwies darauf, dass davon besonders einkommensschwache
Familien betroffen seien, die nun entlastet würden.
Die Zustimmung im Ausschuss erfolgte mit den Stimmen aller Parteien.
Oppositionsanträge: Vertagt und abgelehnt
Zu den beiden Anträgen von SPÖ und NEOS äußerte sich Abgeordnete
Maria Großbauer (ÖVP). Bundesministerin Aschbacher habe bereits
ausgeführt, was alles über den Sommer unternommen wurde, um Familien
und Kindern zu helfen. Nach Anlaufschwierigkeiten habe es viele
Verbesserungen gegeben, begründete Großbauer ihren Antrag auf
Vertagung beider Entschließungsanträge, der mit den Stimmen von ÖVP
und Grünen angenommen wurde.
Ihren bereits im Mai eingebrachten Entschließungsantrag erläuterte
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ). Darin wird gefordert, dass die
Kinderbeihilfe bis zum 14. Lebensjahr für jene Monate verdoppelt
wird, in denen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen aufgrund von
COVID-19 geschlossen waren. Betroffen seien vor allem durch
Kinderbetreuung und Berufstätigkeit mehrfach belastete Familien.
Ginge es nach der FPÖ, hätte eine Auszahlung sofort stattfinden
sollen, nicht erst zu Schulbeginn.
Die Ablehnung des FPÖ-Antrags durch die Grünen begründete Abgeordnete
Barbara Neßler (Grüne) mit dem bereits gewährten Zuschuss zur
Familienbeihilfe im September sowie mit der Tatsache, dass die
Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht flächendeckend geschlossen
gewesen und der Antrag daher nicht sinnvoll sei.
Den Entschließungsantrag der FPÖ kritisierte auch Abgeordnete Gudrun
Kugler (ÖVP). Dessen Inhalt werde durch den Kinderbonus bereits
übererfüllt, da dieser allen BezieherInnen von Familienbeihilfe zu
Gute komme. Bis auf die Stimmen der FPÖ fand der Antrag im Ausschuss
keine Zustimmung. (Schluss) cke
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