- 18.09.2020, 20:52:52
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- OTS0206
Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft
Die Novelle der Lockerungsverordnung wurde soeben unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA_2020_II_407.html
kundgemacht und tritt mit Montag, 21. September, 00.00 Uhr in Kraft.
Ab Montag gelten, ergänzend zu den bereits verankerten Regelungen (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162)
österreichweit folgende neue Maßnahmen:
MNS-Pflicht
- In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
- Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- In Einkaufszentren
- Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14.9., gültig)
Veranstaltungen
- Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal 10 Personen
- Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14.9., gültig)
- Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:
- An Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
- Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.
- Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)
- Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)
- Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden:
- Indoor: ab 50 Personen
- Outdoor: ab 100 Personen
- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.
- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.
- Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Gastronomie
- Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)
- MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
- Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit Montag, 14.9., gültig)
Sperrstunde
- Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 01.00 Uhr
- Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
Pressereferentin
+43-1-71100-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
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