- 17.09.2020, 11:49:35
- /
- OTS0120
ÖAMTC: Wien als Risikogebiet – welche Folgen das für Reisende hat
Antworten auf die drängendsten Fragen für Pauschal- und Individualreisende
Utl.: Antworten auf die drängendsten Fragen für Pauschal- und
Individualreisende =
Wien (OTS) - Angesichts der hohen Anzahl an Neuinfektionen gilt das
Bundesland Wien in Deutschland als Corona-Risikogebiet. "Das bedeutet
zum einen, dass das deutsche Außenamt vor nicht notwendigen,
touristischen Reisen nach Wien warnt. Umgekehrt müssen sich
Einreisende aus Wien in Deutschland verpflichtend auf das Coronavirus
testen lassen – es sei denn, sie können ein negatives Testergebnis
vorweisen, das höchstens 48 Stunden alt ist. Solange kein negatives
Ergebnis vorliegt, müssen sie sich für zwei Wochen in häusliche
Quarantäne begeben", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Dabei
ist zu beachten, dass die Details zu den Quarantäneregeln bzw.
geltenden Ausnahmen die jeweiligen deutschen Bundesländer festlegen.
Es ist daher wichtig, sich vorab beim jeweiligen Bundesland, in das
man reisen möchte, über die gültigen Vorschriften zu informieren."
Die Expertin des Mobilitätsclubs beantwortet aktuell drängende
Fragen:
* Was bedeutet die Reisewarnung für meine Pauschalreise? "Haben
Reisende aus Wien eine Pauschalreise nach Deutschland gebucht und der
Reisebeginn liegt innerhalb des Zeitraums, für den das Einreiseverbot
gilt, kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten, also: die Reise
kostenlos stornieren", sagt die Expertin.
* Und wenn man in Deutschland nur eine Unterkunft gebucht hat? Haben
Individualreisende aus Wien kommend nur eine Unterkunft gebucht,
gelten grundsätzlich die Stornobedingungen des jeweiligen Landes.
Eine abschließende Beurteilung, ob eine kostenfreie Stornierung bei
Beherbergungsverträgen möglich ist, ist aufgrund der unklaren
Rechtslage jedoch nicht möglich. "Reisende sollten daher versuchen,
eine gütliche Einigung mit dem Beherbergungsbetrieb, z.B. eine
Umbuchung, zu erzielen", rät ÖAMTC-Expertin Pronebner. Wird die
Beherbergung durch den Anbieter storniert, können Reisende die vollen
Kosten zurückfordern. Werden Gäste zu einer vorzeitigen Abreise
aufgefordert, können sie eine anteilige Rückerstattung verlangen.
* Was gilt, wenn ein Reisender aus Wien kommend nur ein
Flug-/Bahn-/Busticket gebucht hat? Wenn die Beförderung annulliert,
also abgesagt, wird, erhalten Passagiere das Geld für den Ticketpreis
zurück. Ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden. Wurde die
Beförderung, z. B. der Flug, allerdings noch nicht annulliert, dann
dürfen Reisende aus Wien zwar nach Deutschland einreisen, müssen aber
eventuell in Quarantäne, da in der kurzen Zeit kein negativer
Coronatest vorgewiesen werden kann. "Es ist derzeit rechtlich noch
unklar, ob der Flug als Einzelleistung vom Reisenden storniert werden
kann, da er von der Airline durchgeführt werden könnte. Daher ist es
ratsam, sofort Kontakt mit der Airline aufzunehmen", empfiehlt die
Expertin.
Eigene Regelungen für Einreise aus Wien in die Schweiz - und
ab morgen auch nach Belgien
Die Einreisebestimmungen für Personen aus Wien in die Schweiz
unterscheiden sich von den deutschen Regelungen. Wer von Wien in die
Schweiz einreisen möchte, muss eine verpflichtende 10-tägige
Quarantäne antreten, ein "Freitesten" ist nicht möglich. Achtung:
Auch für Belgien brauchen Reisende aus Wien ab morgen einen negativen
Test, der unbedingt in Belgien durchgeführt werden muss – zusätzlich
muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden, und zwar auch bei
negativem Testergebnis.
Mobilitätsclub übernimmt Übernachtungskosten im Quarantänefall
in Österreich bis April 2021
Der Mobilitätsclub übernimmt für Ausflüge und Urlaube innerhalb von
Österreich zusätzliche Übernachtungskosten am Urlaubsort, wenn eine
behördliche Quarantäne verhängt wurde. Zunächst war diese Erweiterung
der ÖAMTC-Schutzbrief-Leistungen bis 30. September 2020 befristet,
wurde nun aber aufgrund der nach wie vor unsicheren Lage bis 30.
April 2021 verlängert. Diesen Schutz genießen Schutzbrief-Inhaber und
mitreisende, geschützte Personen für bis zu 14 Übernachtungen
(maximal 70 Euro pro Person und Nacht). Das gilt für alle geschützten
Personen, auch wenn sie getrennt und nicht mit dem Auto verreisen und
auch dann, wenn sie selbst infiziert sind. Die Kostenübernahme kommt
zum Tragen, sofern keine andere Stelle (z.B. Reiseveranstalter oder
Bund) dazu verpflichtet ist – gegebenenfalls werden die Kosten
zwischenzeitlich durch den Schutzbrief übernommen. Der Schutzbrief
deckt auch die Kosten für einen Test auf eine Covid-19-Infektion,
wenn durch ein negatives Ergebnis eine behördlich genehmigte Ausreise
aus einem abgesperrten Gebiet ermöglicht wird. Nähere Infos dazu und
zu den Leistungen des ÖAMTC-Schutzbriefs unter
www.oeamtc.at/schutzbrief.
Alle aktuellen Regelungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen
findet man im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter:
www.oeamtc.at/urlaubsservice.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP