- 16.09.2020, 10:33:49
- /
- OTS0071
AK zum Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG): „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“
Die Kosten für die privaten Haushalte müssen begrenzt werden.
Utl.: Die Kosten für die privaten Haushalte müssen begrenzt werden. =
Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer begrüßt, dass nun ein Entwurf für das
Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorliegt. Gleichzeitig fordert die
AK, eine faire Verteilung der Förderkosten sowie mehr Mittel aus dem
allgemeinen Steuertopf um die privaten Haushalte zu entlasten. „Wir
unterstützen die ambitionierten Ausbaupläne im Erneuerbaren Bereich.
Für die AK ist aber auch klar: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
gehören zusammen“, so Christa Schlager, Leiterin der Abteilung
Wirtschaftspolitik der AK Wien.
Die AK wird den Gesetzesentwurf genau unter die Lupe nehmen und auch
danach beurteilen, ob soziale Aspekte berücksichtigt werden und ob
auf eine gerechte Verteilung der Kosten geachtet wird. Denn das
Erreichen der klimapolitischen Ziele ist nicht nur eine technische,
sondern ebenso eine große soziale Herausforderung. Das heißt: Die
Kosten der Förderung müssen möglichst breit verteilt werden, um eine
überproportionale Kostenbelastung der privaten Haushalte zu
vermeiden.
"Bereits heute tragen die privaten Haushalte, bei nur einem Viertel
des Stromverbrauchs, beinahe die Hälfte der Förderkosten. Hier ist
der Finanzminister gefordert, mehr allgemeine Steuermittel
bereitzustellen, um die Menschen zu entlasten“, so AK Expertin
Christa Schlager. Energiearme Haushalte müssen besonders unterstützt
werden. Gleichzeitig muss das Fördersystem möglichste effizient
gestaltet werden, damit mit den vorhandenen Fördermitteln möglichst
viele Projekte verwirklicht werden können. Außerdem: Damit auch
tatsächlich investiert wird, muss das Gesetz auch Rechtssicherheit
schaffen. Das gilt besonders für die strikten Vorschriften des
EU-Beihilferechtes.
Für die AK unabdingbar sind:
• Zwei-Klassen-Energiegesellschaft verhindern: Dazu braucht es
besonderer Hilfestellung, die der von der AK geforderte Energie- und
Klimahilfsfonds leisten könnte.
• Einkommensschwacher Haushalte befreien: Wie bisher müssen auch in
Zukunft einkommensschwache Haushalte von den Ökostromförderkosten
befreit werden.
• Erneuerbare Energiegemeinschaften, die ein zentraler neuer Baustein
des EAG sind, müssen auch energiearme Haushalte leicht zugänglich
gemacht werden.
• Mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf: Investitionsförderungen
müssen durch Bund- und Ländermittel finanziert werden, um die
Förderkosten für die Haushalte – die sie über ihre jährlichen
Stromrechnungen zahlen – zu begrenzen.
• Begrenzung der Kosten für private Haushalte: Die AK fordert eine
gesetzliche Begrenzung der Förderkostenbelastung je Haushalt.
• Keine Privilegien für Strom-Großverbraucher: Ausnahmen von
Finanzierungskosten darf es nur dann geben, wenn sie dem Klima
helfen, wie etwa für den elektrifizierten öffentlichen Verkehr.
• Effizienz durch Transparenz: Aus den Fehlern der alten
Ökostromförderung lernen und keine Fördergelder ohne ausreichende
Kontrolle vergeben. Fördervoraussetzung muss eine Offenlegung der
Kosten und Einschaurechte in die Gebarung der Fördernehmer sein.
Damit würde auch der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






