• 15.09.2020, 14:17:28
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Zuschuss zum Studienbeitrag durch die ÖH Uni Graz

Einzigartig in Österreich: Die ÖH Uni Graz entlastet Studierende im Corona-Semester vom Studienbeitrag!

Graz (OTS) - 

Die ÖH Uni Graz hat gemeinsam mit der Universität einen Zuschuss für Studierende geschaffen, denen durch die Corona-Krise und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Lehr- und Prüfungsbetriebes eine Verzögerung im Fortgang bzw. Abschluss ihres Studiums entstanden ist.

Der AG-GRAS-Junos Vorsitz, der in der ÖH Uni Graz seit inzwischen mehr als einem Jahr im Amt ist, kann nun bei einem brennenden Thema für Studierende einen großen Erfolg verbuchen. Als erste Hochschule in Österreich wird es an der Karl-Franzens-Universität Graz eine Entlastung vom Studienbeitrag für Studierende geben, die in diesem Sommersemester überhaupt nicht oder nur deutlich beeinträchtigt studieren konnten.

Grundsätzlich müssen Studierende an allen österreichischen Hochschulen einen Studienbeitrag von über 360 Euro pro Semester an die eigene Uni leisten, wenn sie die Mindeststudienzeit plus die Toleranzsemester überschreiten. An der Uni Graz alleine betrifft dies mehrere tausend Studierende. Für Studierende aus Drittstaaten ist dieser Betrag sogar doppelt so hoch. Gerade in der Corona-Krise, wo so viele Studierende ihren Job verloren haben, stellt der Studienbeitrag eine enorme finanzielle Belastung dar.

„Mit diesem Zuschuss ist uns ein Vorzeigeprojekt für ganz Österreich gelungen“, resümiert Immanuel Azodanloo, zweiter stellvertretender Vorsitzender. Insgesamt nimmt die ÖH Uni Graz in dieser Periode mehr Geld für Sozialleistungen in die Hand, als jemals zuvor.

Der erste stellvertretende Vorsitzende Jan Pieter Stering stellt klar: „Die Umstellung auf die Online-Lehre und den Online-Prüfungsbetrieb hat nicht überall reibungslos geklappt – wem daraus ein Schaden entstanden ist, erhält nun von uns eine umfangreiche Entschädigung.”

„Berechtigt für den Bezug des Zuschusses zum Studienbeitrag sind Studierende, wenn beispielsweise eine ihrer Lehrveranstaltungen im Sommersemester gänzlich entfallen ist, wenn Lehrveranstaltungsmodalitäten bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen verspätet oder gar nicht bekannt gegeben wurden, wenn Prüfungen grob fehlerhaft durchgeführt wurden oder aber auch, wenn das Semester wegen eines außerordentlichen Zivil-oder Milizdienst nicht für das Studium genutzt werden konnte”, ergänzen Julian Pekler (Sozialreferent) und Julian Unterweger (Referent für Bildung und Politik), die maßgeblich an der Ausgestaltung des Projekts beteiligt waren.

„Wir hoffen, dass noch viele weitere Hochschulen diesem ersten Schritt folgen werden und so auch andere Studierende noch von dieser Lösung profitieren können“, zeigt sich ÖH Vorsitzende Viktoria Wimmer stolz.

Weiterführende Informationen über den Zuschuss zum Studienbeitrag und die genauen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung findet man in Kürze unter www.oehunigraz.at und auf allen Social Media Kanälen der ÖH Uni Graz.

Rückfragen & Kontakt

ÖH Universität Graz
Sabine Rath
Pressereferentin
0664 3815709
sabine.rath@oehunigraz.at

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