• 14.09.2020, 11:57:56
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  • OTS0107

ÖAMTC: Schüler unterwegs im Bus – welche Regeln zu Sitzplatz, Maske und Abstand gelten

Im Schulbus und bei Schulausflügen gilt: sitzen & angurten – im Linienverkehr weniger streng

Utl.: Im Schulbus und bei Schulausflügen gilt: sitzen & angurten –
im Linienverkehr weniger streng =

Wien (OTS) - Ist der Weg zur Schule zu Fuß, im elterlichen Auto oder
per Fahrrad nicht machbar, ist man auf den öffentlichen Nahverkehr
angewiesen. Insbesondere im ländlichen Raum kommen des Öfteren
Schulbusse zum Einsatz. Und auch Schulausflüge werden meist mit einem
(Miet-)Bus unternommen. "Eltern und Schüler sollten wissen, dass für
die Beförderung mittels Gelegenheitsverkehr, also auch für
Schulbusse, gemietete Omnibusse für Schulausflüge oder auch
Reisebusse, strengere Vorschriften gelten als für den 'normalen'
Linienverkehr", weiß ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "So gilt im Schulbus
die 1:1-Regel: Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben und
diesen auch nutzen, Stehen während der Fahrt ist verboten." Es ist
Kindern auch nicht erlaubt, sich einen Platz zu teilen. Außerdem darf
der Lenker des Schulbusses stets nur so viele Kinder befördern, wie
es Sitzplätze gibt. Im Schul- und Reisebus müssen verpflichtend die
vorhandenen Sicherheitsgurte verwendet werden. "Die Verantwortung für
eine ordnungsgemäße Sicherung von Kindern unter 14 Jahren liegt beim
Lenker", stellt die Expertin des Mobilitätsclubs klar. "Wird das Kind
allerdings von einer erwachsenen Person begleitet, so geht die
Verantwortung auf die Begleitperson über. Kinder ab 14 Jahren haben
selbstständig für die Verwendung des Sicherheitsgurts zu sorgen."

Anders verhält es sich in Linienbussen: Hier dürfen sich drei Kinder
(unter 14 Jahren) zwei Plätze teilen, sollte kein anderer Sitzplatz
mehr frei sein. Es besteht im Linienbus keine Verpflichtung und bei
Überfüllung auch keine Möglichkeit, vorhandene Sicherheitssysteme zu
nutzen. Kinder dürfen hier auch während der Fahrt stehen – sollten
dabei aber die vorhandenen Haltegriffe verwenden. "Aus Gründen der
Verkehrssicherheit ist die Nutzung des Sitzplatzes und, sofern
vorhanden, auch Gurtes, in 'normalen Öffis' dringend anzuraten", sagt
Unger.

Bus ist Massenbeförderungsmittel – Maske tragen ab 6 Jahren,
Abstand halten

Ein Omnibus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder
Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, genauso wie ein Reisebus, gilt
als Massenbeförderungsmittel. Die 1-Meter-Abstandsregel gilt nur
dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt. "Wenn es
aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen
nicht möglich ist, den nötigen Abstand einzuhalten, kann davon laut
Verordnung ausnahmsweise abgewichen werden. Umso wichtiger ist dann
aber das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes", stellt die ÖAMTC-Expertin
klar. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle Mitfahrenden und
den Lenker. Kinder müssen ab einem Alter von sechs Jahren
verpflichtend während der gesamten Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz
tragen. "Gerade in der jetzigen Situation wäre es in Hinblick auf das
Abstandhalten wünschenswert, den Einsatz von Schulbussen bei bekannt
überfüllten Strecken zu verstärken", appelliert die Juristin an die
Verkehrsbetriebe.

Schulbus fahren will gelernt sein – was Eltern mit den Kindern
üben sollten

"Eltern sollten mit ihren Kindern die Situationen rund um das Fahren
mit dem Schulbus üben", rät Unger. Dazu gehört u. a., dass beim
Warten auf den Bus genügend Abstand zum Randstein gehalten wird, dass
beim Einsteigen keine Schnüre in der Tür hängen bleiben sollten und
dass beim Verlassen der Haltestelle zu warten ist, bis der Bus wieder
abgefahren ist. Kindern muss auch verständlich gemacht werden, dass
Drängeln beim Ein- und Aussteigen gefährlich ist. Da das Anlegen und
Tragen der Maske ablenkend sein kann, sollte die richtige Verwendung
vorab erklärt werden. Am besten wird die Maske in Ruhe im
Haltestellenbereich angelegt. Kinder sollten nicht versuchen, sie
"nebenbei" im Gehen anzubringen, denn dadurch steigt die Gefahr zu
stolpern bzw. andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen.

Vorbeifahren an Schulbus verboten, an Linienbus erlaubt –
erhöhte Vorsicht geboten

Einen Schulbus erkennt man an den Schülertransporttafeln, die vorne
und hinten angebracht sein müssen. "Fährt man hinter einem Schulbus
mit entsprechender Schülertransport-Kennzeichnung und der Fahrer
schaltet für einen Stopp die Warnblinklichter und zusätzlich gelbe
Warnleuchten ein, ist es verboten am Bus vorbeizufahren", warnt
ÖAMTC-Expertin Unger. "An Linienbussen ist das Vorbeifahren hingegen
gestattet – es ist jedoch volle Konzentration auf Personen im
Haltestellenbereich geboten und die Geschwindigkeit sollte reduziert
werden."

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