• 09.09.2020, 08:58:03
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ÖAMTC: Mit dem Rad gemeinsam in die Schule – Regeln für Eltern und Kinder

Wie man jüngere (Geschwister-)Kinder sicher mitnimmt – Systeme im Überblick

Utl.: Wie man jüngere (Geschwister-)Kinder sicher mitnimmt – Systeme
im Überblick =

Wien (OTS) - Mit dem Schulstart steht auch der tägliche Weg zur und
von der Schule auf dem Programm. Schulkinder sind dabei oftmals mit
dem eigenen Rad dabei. ”Eltern oder eine andere, mindestens
16-jährige Aufsichtsperson müssen die Kinder bis zu deren 12.
Geburtstag stets begleiten“, erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger.
”Allein radeln dürfen jüngere Kinder nur, wenn sie einen
Radfahrausweis besitzen. Diesen können sie nach erfolgreicher Prüfung
ab dem 10. Geburtstag erwerben - Kinder der vierten Schulstufe können
den Ausweis schon ab neun Jahren bekommen.“ Eltern sind sich manchmal
unsicher, wann Kinder auf dem Gehsteig fahren dürfen bzw. am
Straßenrand fahren sollen. Die Expertin des Mobilitätsclubs stellt
klar: ”Grundsätzlich müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, sofern
keine Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur
Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt
- das sind ca. 14 Zoll.“

Jüngere Geschwister im Kindergartenalter werden auf den täglichen
Wegen in der Regel auf dem Fahrrad der Eltern mitgenommen. Dafür gibt
es unterschiedliche Systeme. ”Für alle Varianten gilt: Für jedes Kind
muss ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein. Die
Konstruktion muss so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die
Räder bzw. Speichen kommen können“, sagt die ÖAMTC-Juristin. ”Für
Kinder unter zwölf Jahren gilt auch beim Transport am Fahrrad, im
Anhänger und in der Transportkiste die Helmtragepflicht“, weiß Unger.
Sie fügt hinzu: ”Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein – das
ist u. a. zu beachten, wenn ein älteres Kind sein jüngeres
Geschwisterchen mitnehmen möchte.“

Die Systeme im Überblick:

* Kindersitz: Ein Kindersitz darf in Österreich nur hinter dem
Fahrradsattel angebracht werden und muss fest mit dem Rahmen
verbunden sein. Es darf nur ein Kind bis zum Alter von acht Jahren
befördert werden. Verstellbare Fußstützen, Speichenschutz und
Gurtsystem sind verpflichtend. "Ein Kindersitz ist günstig, Platz
sparend, einfach zu transportieren und man bleibt wendig. Allerdings
wird das Fahrrad durch den höheren Schwerpunkt instabil, das
Kippverhalten ist deutlich verändert", fasst die ÖAMTC-Juristin
zusammen. Ein robuster Fahrradständer, z. B. ein Mittelbauständer,
verbessert die Stabilität im Stand, z. B. beim Aufsitzen.

* Anhänger: Mit dem Fahrrad darf nur ein einachsiger Anhänger gezogen
werden, in dem bis zu zwei Kinder sitzen dürfen. Gewöhnungsbedürftig
ist, dass man die Kinder nicht im Blick hat – dafür können viele
Modelle in einen Kinderwagen umgebaut werden. Zu beachten ist sowohl
die Breite, besonders bei einem Anhänger für zwei Kinder, als auch
die Gesamtlänge von Rad und Anhänger. Am Fahrrad selbst muss ein
Ständer montiert sein. Ein Anhänger muss für den Personentransport
wie folgt ausgestattet sein: mit einer geeigneten
Rückhalteeinrichtung, mit einer Abdeckung der Speichen und Radhäuser,
die gegenüber Hinausbeugen und Beinkontakt mit der Fahrbahn wirksam
ist sowie mit einer 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange inklusive
leuchtfarbenem Wimpel. Der Anhänger muss zudem über eine
Feststellbremse oder eine Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder
wirkt, eine unabhängige Lichtanlage, rotes Rücklicht, Rückstrahler
vorne weiß, hinten rot (bei Anhängerbreite über 60 cm zwei Stück) und
seitlich gelb, verfügen.

* Lastenfahrrad: Ein Lastenfahrrad verfügt über eine Transportkiste,
die vor oder hinter dem Lenker angebracht sein kann. Sie muss vom
Hersteller für den Kindertransport freigegeben und mit Gurten
ausgestattet sein. "Mit einem Lastenrad kann man mehrere Kinder
transportieren und hat zusätzlich Platz für Einkäufe. Bei
Frontmontage hat man die Passagiere auch immer im Blick", betont die
ÖAMTC-Juristin. Die Nachteile: Meist sind Lastenfahrräder teurer als
Anhänger und Kindersitz. Erleichterung kann bei diesem schweren
Gefährt ein Elektromotor bringen. Der Transport in U-Bahn, Zug oder
Auto ist hingegen eher schwierig.

Wer das erste Mal mit einem oder mehreren Passagier/en an Board
unterwegs ist, sollte außerdem bedenken, dass sich das gewohnte
Fahrverhalten im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad stark ändert.
Daher sollte man vor der Personenbeförderung ein paar Kilometer ohne
Kind, aber mit etwa gleich schwerer Ladung, üben.

Weitere Infos findet man online unter www.oeamtc.at/fahrrad.

Aviso an die Redaktionen: Bilder zu dieser Aussendung stehen im
ÖAMTC-Presseportal unter www.oeamtc.at/presse zur Verfügung.

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