• 04.09.2020, 14:16:48
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  • OTS0137

AMS Wien: Wichtige Klarstellungen zur „Einmalzahlung“ für Arbeitslose

Einmalzahlung nur für jene Menschen, die zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben

Utl.: Einmalzahlung nur für jene Menschen, die zwischen Mai und
August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder
Notstandshilfe bezogen haben =

Wien (OTS) - In den vergangenen Tagen wurden Fakten um die sogenannte
„Einmalzahlung“ für Arbeitslose in den Medien falsch oder irreführend
unvollständig wiedergegeben. Das hat dazu geführt, dass sich derzeit
viele Kundinnen und Kunden des AMS Wien mit der Bitte um Klärung
ihrer Belange an die AMS Wien-Serviceline wenden. „Ein Durchkommen
ist telefonisch derzeit kaum mehr möglich, andere wichtige Anliegen
unserer Kundinnen und Kunden könnten dadurch liegenbleiben“, warnt
AMS-Wien-Chefin Petra Draxl.

Zu den Fakten:
Die Einmalzahlung erhalten AUSSCHLIESSLICH Menschen, die zwischen 1.
Mai und 31. August 2020 zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen haben.

Achtung: Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld,
Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder ausschließlich
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen wurden, zählen
ebenso wenig dazu wie jene Phasen, in denen aufgrund einer Sperrfrist
kein Geld ausbezahlt wurde!

Auch ist wichtig zu wissen, dass die Einmalzahlung pfändbar ist.
Liegen Exekutionen vor, kann das Geld vom AMS also zur Gänze oder in
Teilen einbehalten werden.

„Kundinnen und Kunden des AMS, die Anspruch auf die Einmalzahlung
haben, erhalten das Geld automatisch spätestens Anfang der kommenden
Woche“, erklärt Draxl. „Ein Antrag muss nicht gestellt werden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AMW

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