Präzisierung der heute bekannt gegebenen Maßnahmen bei Ampel-Schaltung Gelb
Rechtliche Umsetzung durch Gesundheits- und Bildungsministerium, nicht durch Bundesländer und Kommunen
Wien (OTS/BMSGPK) - Das Gesundheitsministerium präzisiert die bei Ampelfarbe Gelb vorgesehenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen:
Zu tragen ist ein MNS in Kundenbereichen von Betriebsstätten (etwa Einzelhandel), sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
In der Gastronomie muss nur das Personal mit Kundenkontakt MNS tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet. Die entsprechende Novelle der Lockerungsverordnung wird kommende Woche vom BMPSGK erlassen werden, zusätzlich zu den aktuell bereits geltenden Maßnahmen.
Die Novelle zum Covid 19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz wird voraussichtlich am 23. September im Nationalrat beschlossen und soll nach einer Behandlung im Bundesrat spätestens am 1. Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden dann weitere Maßnahmen zusätzlich zum MNS umgesetzt werden können.
Die Regelungen zu den Veranstaltungen für den gelben Ampel-Bereich werden voraussichtlich mit 1. Oktober in Kraft treten.
Die Regelungen für den Bildungsbereich treten mit der entsprechenden VO des BMBWF heute in Kraft. (schluss)
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