• 01.09.2020, 11:00:32
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  • OTS0083

Schramböck: Investitionsprämie bringt Impulse für Wachstum aus der Krise

Mit der Investitionsprämie werden Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt - Einreichung ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich

Utl.: Mit der Investitionsprämie werden Unternehmen mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss unterstützt - Einreichung ist ab sofort
über den aws Fördermanager möglich =

Wien (OTS/BMDW) - Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen
anzuregen, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer ab heute die
Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen. „Mit der
Investitionsprämie schaffen wir jetzt attraktive Bedingungen für
unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf
Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Life Science und Gesundheit.
Durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leisten wir einen Anreiz zur
Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen sowie die Stärkung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich“, hält
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute fest.

Abgewickelt wird die Investitionsprämie von der aws. Anträge können
ab sofort über den aws Fördermanager gestellt werden, Investitionen
ab 1. August 2020 werden gefördert. Anträge, die im
Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021
eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen
Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. Im
Bedarfsfall werden die Mittel von einer Milliarde Euro für die
Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt.

Investitionen von mehr als 5.000 Euro und maximal 50 Millionen Euro
werden mit einem Zuschuss von sieben Prozent gefördert. Wichtig ist,
dass die Unternehmen zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 erste
Maßnahmen setzen, die den Beginn der Investitionstätigkeit
kennzeichnen. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Lieferungen, der
Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss
eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen
Investitionen. Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 20 Millionen
Euro haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, die Investition
durchzuführen. Über 20 Millionen muss die Investition bis zum 28.
Februar 2024 abgeschlossen sein. „Durch die Investitionsprämie wollen
wir unseren Standort nachhaltig stärken. Dabei ist wichtig, Anreize
für Unternehmensinvestitionen zu schaffen. Nur so kann einer
aktuellen Zurückhaltung entgegengewirkt werden. Die
Investitionsprämie schafft genau diese Anreize“, so die
Wirtschaftsministerin.

Die Prämie beantragen können Unternehmen, die nun materielle und
immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das
abnutzbare Anlagevermögen tätigen. Ausgeschlossen sind
klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute
Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte
Eigenleistungen. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abrechnung und
Prüfung. Dieser Zuschuss kann mit weiteren Programmen der aws
kombiniert werden: Dies betrifft insbesondere die aws-Garantie und
den aws erp-Kredit.

Alle weiteren Informationen unter: www.aws.at/investitionspraemie

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